Rechtsfrage: Vertrag auf anderem Namen, Rückzahlung?
Der Stromvertrag von unserer ehemalig gemeinsamen Wohnung lief auf dem Namen meines Ex Partners mit meiner Kontoverbindung da ich dieses alles bezahlt habe. Es gab eine größere Rückzahlung und diese hat er sich nun eingesteckt, da er nun nach Auszug eine neue Kontonummer angegeben hat. Habe ich Anspruch auf die Rückzahlung, da ich das Geld ja auch eingezahlt habe oder kann er sich dies wirklich einfach einstecken weil der Vertrag auf seinem Namen lief?
Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
6 Antworten
dein EX ist Vertragspartner, egal wer die monatlichen Zahlungen leistet.
Du hast ein Rückzahlungsanspruch gegen den Ex
der Stromanbieter ist raus.
gegen den Ex könntest du anwaltlich das Geld einfordern, den Nachweis der Zahlungen hast du.
Du solltest das Guthaben einfordern - zwar können gegenseitige Leistungen während des Zusammenlebens grundsätzlich nicht aufgerechnet werden, aber hier resultiert das Guthaben ja aus einer Vorauszahlung, weil man die tatsächlichen Kosten ja nicht im voraus kennt --> deshalb enstand hier ein Guthaben - dieses überschüssige Geld war ja nicht dafür vorgesehen, in das Zusammenleben eingebracht zu werden, bzw. durch die Trennung ist eine weitere Verwendung für das nächste Stromjahr die Geschäftsgrundlage entzogen worden - die Stromkosten selbst, kannst Du nicht anteilig zurückfordern.
Gegenüber dem Stromanbieter nicht, aber je nach Vertrag (den ihr auch mündlich geschlossen haben könnt) während des Zusammenlebens, könntet ihr untereinander einen Vertrag haben der dafür sorgt, dass dir die Nachzahlung oder zumindest ein Teil (z.B. die Hälfte) zusteht.
Habt ihr in der Beziehung die Kosten geteilt, kann nämlich davon ausgegangen werden, dass auch Rückzahlungen damit beiden anteilig zustehen.
Stelle ihm daher einfach eine Frist zur Überweisung des Betrags, Zahlziel 14 Tage mit dem Hinweis, dass du sonst ggf. als nächstes ein gerichtliches Mahnverfahren anstrebst. Das kannst du im übrigen auch ohne Anwalt eröffnen, google mal danach.
Du duerftest hier sehr wohl einen Rueckzahlungsanspruch gegenueber deinem Ex haben, aber natuerlich nicht gegenueber dem Stromversorger.
Na ja, Anwalt kostet Geld und ob du das dann wieder zurueck bekommst, steht in den Sternen. Mit einer anwaltlichen Erstberatung (ca. 200 Euro) wird es wohl auch nicht getan sein, wenn sich dein Ex stur stellt.
Aber du hast die Zahlungen geleistet und kannst das hoffentlich auch belegen. Das allein duerfte schon sehr deutlich dafuer sprechen, dass dir nun auch die Rueckzahlung zusteht (dein Ex sie also wieder rausruecken muss).
Sein Vertrag, sein Geld.
Das ist ja die Ironie des ganzen, es kam heute noch eine Nachforderung die scheinbar zuviel zurück gezahlt wurde, diese dann jedoch von meinem Konto wieder abgebucht wird. Und natürlich hätte ich eine Nachzahlung bezahlt.
Bei Lastschrift kannst du doch das Geld innerhalb 8 Wochen zurückbuchen.
da er nun nach Auszug eine neue Kontonummer angegeben hat.
beim Stromlieferanten? dann kann von deinem Konto nix mehr abgebucht werden. damit dürfte auch die Einzugsermächtigung erloschen sein.
Also vielleicht doch mal einen Anwalt fragen?