Steuerrückzahlung auf falsches Konto, welche Chance habe ich?
Hallo.
Finanzamt hat Geld auf falsches Konto überweisen (Steuerrückzahlung).
Finanzamt kann das Geld nicht zurück holen - ich kann es mir nur vom Empfänger zurück klagen. Welche Chance habe ich auf Erfolg? Was wenn der Empfänger es ausgegeben etc. hat - kann er was dafür?
person ist mir fremd. Es war eine alte Kontonummer. Kann ein Anwalt das Geld zurück fordern?
11 Antworten
Kommt drauf an, wessen Schuld das ist.
Ist es deine Schuld, ist es dein Problem.
Ist es die Schuld des Finanzamts kannst du die Erstattung sofort beantragen, dann muss das Finanzamt sehen, wie es sein Geld wiederbekommt.
Wie..diese Auskunft hast Du vom Finanzamt bekommen?
Finanzamt versaubeutelt die Überweisung und Du sollst dafür noch tief in die 'Tasche greifen und klagen!?
Dagegen würde ich angehen und mich wehren!
Schau doch mal im Link nach, wie und an wen Du Dich in dem Fall wenden kannst:
https://www.steuer-schutzbrief.de/fehler-des-finanzamts.html
Das muss ja ein Konto sein, auf das frühere Zahlungen von dir gingen. Das hättest du ändern müssen, wenn es nicht mehr gilt.
Aber bevor das Finanzamt bezahlt, bekommt man normalerweise einen Bescheid, in dem die Rückzahlung angkündigt wird, auch mit Kontonummer. Da hast du wohl auch geschlafen, denn dann wäre auch noch Zeit gewesen zu reagieren.
Woher soll ich das wissen. Ich weiß ja nicht, in welcher Beziehung du zum Kontobesitzer stehst.
Nur wenn du es selbst zurück klagst. Sprich mit dem Kontoinhaber, die Bank ist verpflichtet, dir die Daten zu geben.
Da hast du nur eine Chance das via einem Anwalt zurückzuholen - und das würde ich morgen früh erledigen bevor der Empfänger das Geld ausgeben kann.
Beim Empfänger liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und du kannst die Herausgabe verlangen, aber: wenn das Geld weg ist, ist es wohl weg. Also: morgen früh zum Anwalt. Kostet Geld, aber das nennt man Lehrgeld. Ist leider so, passiert jedem mal.
Oh, ganz kompliziert.
Das Problem hatte ich auch.
Finanzamt konnte es nicht zurückholen, der Kontoinhaber hat sich über den Geldsegen gefreut und sich natürlich nicht gemeldet.
Die Bankangestellten meinten, ihnen wären die Hände gebunden.
Mein Steuerberater hat der Bank dann Drück gemacht.
Am gleichen Tag war das Geld auf meinem Konto.
War es nicht so, dass der Steuerberater dem Finanzamt Druck gemacht hat und die es nochmal überwiesen haben?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank wegen eines Steuerberaters eine ÜW rückgängig macht, das halte ich fast für ausgeschlossen.
Irgendwie bist du der einzige der das denkt, allen anderen ist klar, dass der Fragesteller irgendwo Mist gebaut hat.