Zahlungsaufforderung für Leistungen die meine Eltern in anspruch genommen haben?
Moin. Ich bekam heute Post vom Jobcenter über eine Zahlungsaufforderung in höhe von 650€. Wie ich dem Schreiben entnehmen konnte geht es dabei wohl um Rückzahlungen für das Hartz 4, welches meine Eltern von circa 2016 bis 2017 bezogen haben. Jedoch ist diese Zahlungsaufforderung an mich gerichtet. Ich war zudem 2016-2017 noch minderjährig und hatte nie selbst Sozialleistungen in Anspruch genommen. Daher lautet meine Frage ob ich das ganze jetzt Zahlen muss oder ob ich dagegen irgendwie vorgehen kann. Zudem ist es Fragwürdig wieso diese Aufforderung speziell an mich gerichtet ist.
In der Forderungsaufstellung standen dinge wie Sozialgeld, KdU Unterkunft/Heizung und Mehrbedarf Warmwasser. Hoffe das hilft.
7 Antworten
Ob Du das persönlich bekommen hast, oder deine Eltern in Vertretung für dich, spielt dabei keine Rolle, relevant ist nur, ob deine Eltern für dich zu Unrecht Leistungen erhalten haben oder nicht.
Die Jobcenter können diese zu Unrecht gezahlten Leistungen vom Kind selber erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres einfordern.
Du suchst dir aus dem Internet einmal folgendes, Beschränkung der Minderjährigenhaftung ALG - ll und da solltest Du auf den § 1629 a BGB - stoßen, dass solltest Du dir dann einmal ganz genau durchlesen und wenn das auf dich zutreffen sollte, umgehend in Widerspruch gehen und dich auf den § 1629 a BGB - berufen.
Da kannst Du dann auch gleich in Kopie nachweisen, was Du an deinem 18 Geburtstag an Geld auf deinem Konto oder Sparbuch hattest.
Wenn Du da weniger oder auch gar nichts hattest, dann sollest Du mit deinem Widerspruch normalerweise Erfolg haben und nur weniger oder gar nichts zurückzahlen müssen.
Wichtig ist, versuche mal raus zu bekommen was genau geschehen ist und für welchen Zeitraum das geld gefordert wird. Sollte es so sein, dass das Jobcenter versucht schulden dir aufzuerlasten die noch in deiner zeit als Minderjähriges Kind aufgelaufen sind, zum beispiel da zu viel ALG2 gezahlt wurde für dich als Kind, dann lese dir das Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vom 28. November 2018 durch (Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R). Dort wurde festgestellt dass das Jobcenter dieses Geld nur einfordern darf, insofern das Kind ab dessen Volljährigkeit über Vermögen verfügt, ansonsten gilt es dem Jobcenter darauf zu achten dass mit Erreichen des 18. Lebensjahres Kinder schuldenfrei ins Erwachsenenleben starten können.
Schriftlich Einspruch einlegen und Sachlage schildern.
Seit ihr immer noch eine Bedarfsgemeinschaft? Lebst du noch zu Hause und verdienst eigenes Geld?
Sofern ihr immer noch vom Jobcenter alimentiert werdet, deine Eltern also nach wie vor kein Geld verdienen, bekommt der die Rechnung, der Geld hat.
Klingt logisch. Jedoch verdienen meine Eltern Mittlerweile seit 2 Jahren wieder normales Geld durchs Arbeiten.
Dann bist du tatsächlich der falsche Rechnungsempfänger, womit wir wieder beim ersten Satz meiner Antwort sind 😉
Sehr wahrscheinlich haben Deine Eltern für Dich Sozialgeld oder Arbeitslosengeld 2 bekommen; mutmaßlich, ohne daß Du es mitbekommen hast.
Dem Anschein nach wurde für Dich warum-auch-immer zuviel gezahlt, und die Überzahlung wird nun zurückgefordert.
Ich würde Dir empfehlen, Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung zu setzen:
Deine Eltern haben vermutlich auch für Dich Leistungen bezogen. Daher endet sich das Jobcenter nun an den, dem dieses Geld zustand.
Bestimmt haben die auch Leistungen für mich bezogen. Jedoch können die das nicht von mir zurückverlangen wenn ich diese Leistungen nicht persönlich in Anspruch genommen habe. Oder??
Ich lebe noch zuhause und verdiene auch eigenes Geld.