Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.