Hallo an alle, vor ca. 7 Monaten hatte mein Mann einen Unfall während der Arbeitszeit, der bis jetzt als AU behandelt wurde. Da der Unfall möglicherweise auf einem Herzinfarkt beruht, lehnt die BG die weitere Leistungspflicht ab. Meine Frage ist nun, ob und wenn ja welche Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Die Krankenkasse hat bereits angekündigt die Differenz zwischen Verletztengeld und Krankengeld einzubehalten. Mein Mann war 2x zur Reha, Fahrtkosten sind entstanden, Zuzahlung bei Medikamenten usw. Vielen Dank schonmal für die Antworten.