Hallo, ich habe während der Arbeitslosigkeit ALG I und Wohngeld erhalten.

Nun soll ich für den Monat der Arbeitsaufnahme das erhaltene Wohngeld zurückzahlen, obwohl mir in diesem Monat ja noch nicht das Gehalt sondern nur das ALG I zur Verfügung stand, als ich meine Miete bezahlen musste.

Die Sachbearbeiterin der Wohngeldstelle teilte mir mit, dies wäre so gesetzlich festgelegt, schließlich würde ich das Gehalt rückwirkend erhalten.

Wie jetzt? Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit muss ich vom "rückwirkend erhaltenen Gehalt für den letzten Arbeitsmonat" leben und erhalte deshalb kein Wohngeld ...und im ersten Monat der Arbeitsaufnahme erhalte ich kein Wohngeld mehr, weil ich rückwirkend für diesen Monat Gehalt erhalte, von dem ich dann zwei Mieten bezahlen muss??

Muss ich das Wohngeld zurückzahlen?