Neue Stelle ab Mitte des Monats: Jobcenter will Rückzahlung für vollen Monat?
Hallo Community,
ich hab Mitte März eine neue Stelle angetreten. Ich hab das Jobcenter darüber in Kenntnis gesetzt. Ab April gabs dann auch keine Zahlung vom JC mehr. Da ich keine weiteren Leistungen mehr von denen einfordern wollte hab ich denen auch nicht meinen Arbeitsvertrag geschickt. Auch nicht nach Aufforderung. Ich dachte, wenn die sehen dass ich mich nicht melde, heißt es, dass ich auch kein Geld mehr von denen will.
Nun gabs Post und die wollen eine Rückzahlung für den gesamten März haben, da ich ja Einkommen erzielt habe. Einkommen für die 14 Tage gabs allerdings erst im April und dann wars sogar weniger als ein Monat ALG2. Das ALG2 ist ja eine Vorauszahlung für den März gewesen. Mein Lohn wurde zwar im März generiert, aber so gesehen ist es für mich ja auch nur eine Vorauszahlung für den April? Ich habe ja nie ALG2 und Lohn im gleichen Monat bekommen. Oder seh ich das falsch? Ist die Forderung vom Jobcenter nun gerechtfertigt?
7 Antworten
"Zuflussprinzip:
Grundsätzlich gilt Einkommen dann als bezogen, wenn es tatsächlich zufließt. Erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung, weist die Bank ein Wertstellungsdatum aus. Dies - nicht das Datum des Kontoauszugs - ist das entscheidende Datum. An diesem Tag ist dem Arbeitnehmern das Geld zugeflossen.
Beispiel: Neumann ist im Hartz IV Bezug, zum 1. April 2018 hat er endlich eine neue Stelle. Der Lohn ist nach dem Arbeitsvertrag zum Monatsende fällig. Der Lohn ist auch so hoch, dass ihm dann keine Hartz IV Leistungen mehr zustehen.
Arbeitslosengeld II wird jeweils zu Anfang des Monats für den laufenden Monat gezahlt. Das heißt: Anfang April bekommt er die Leistung für den Monat April. Geld vom Arbeitgeber bekommt er frühestens Ende April. Deshalb muss das Jobcenter auch für April noch Leistungen gewähren."
wenn das Gehalt tatsächlich erst im April eingegangen ist auf dem Konto, dann war die März Zahlung noch okay und muss nicht zurück gezahlt werden.
Aber woher bitte soll das Amt denn wissen, wann das Geld eingegangen ist, wenn du alle Schreiben ignorierst und deinen Kontoauszug und Gehaltsnachweis nicht vorlegst.
Daher muss das Amt zu Recht annehmen, dass du was zu verbergen hast und schon im März Geld erhalten hast. Dann muss es zurück gezahlt werden. Zuflussprinzip.
wie wäre es denn, wenn du es jetzt mal mit Konversation versuchst anstatt alles einfach zu ignorieren, das erspart viel Ärger. Ruf an und versuch das zu klären und lasse denen so schnell es geht, die Unterlagen zukommen.
Ohne die Rückforderung scheinst du ja nicht zu reagieren.
Für die Zukunft: Nicht denken "das werden die schon merken, dass für mich alles in Ordnung ist", sondern anrufen und die Sache gleich abklären. Smartphones kann man auch zum Telefonieren nutzen.
Meines Wissens wird ein Lohn üblicherweise nachträglich gezahlt, Leistungen des Jobcenters üblicherweise im Voraus.
Es ist dementsprechend egal, wann die Zahlung fließt. Was zählt ist der Zeitraum, auf den sich die Zahlung bezieht. Wenn das Jobcenter für den ganzen Monat vorgestreckt hat, du aber tatsächlich nur den halben Monat dafür berechtigt bist, können sie meines Wissens das zu viel gezahlte zurückfordern.
Nein, es ist gerade umgekehrt. Es ist völlig gleich, für wann die Zahlung sein soll. Es kommt nur drauf an, WANN diese letztlich beim Leistungsbezieher eingegangen ist.
Danke für deine Antwort, aber das wusste ich bereits :) War eher als rhetorische Frage gemeint. Das mit der "Vorauszahlung für den April" war eher so gemeint, dass der Lohn zwar rückwirkend ausgezahlt wurde, ich aber laut Jobcenter damit März und April hätte überbrücken müssen
Hallo :-)
wenn du Ende 02/19 für 03/19 das letzte mal Alg2 bekommen hast , dann hast du nichts zu befürchten.
laut zuflussprinzip hättest du Ende 03/19 für 04/19 alg2 erhalten müssen um etwas zurück zahlen zu müssen.
dies ist nicht so , daher reiche einen Widerspruch ein , oder geh direkt zum Jobcenter und Versuch es direkt zu klären.
Hm...
Wenn Du Ende März nochmal ALG II bekommen hast (kann ich nicht genau herauslesen), war das für April - und somit hättest Du 2x Einkommen gehabt.
Lege Deineen Kontoauszug vor, aus dem Dein Aprilohn ersichtlich ist. Dann wird das ausgerechnet.
Also ALG2 gabs das letzte Mal Ende Februar für den kommenden März. Ende März hab ich nichts mehr von denen bekommen. Anfang April gabs dann den Lohn für die 14 Tage.
Ok.
Dann würde ich persönlich im JC mit den Kontoauszügen hingehen und das beweisen.
Manchmal läuft schon was schief im JC.
Ich hatte mich persönlich abgemeldet aus dem Bezug und wurde noch 3x aufgefordert, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Demnach ist die Forderung ja unberechtigt. Dann reich in denen die Kontoauszüge nach und dann sollte sich das erledigt haben. Danke!