Hallo, ich hoffe ich finde hier ein paar leute die sich auskennen. ich studiere im 2. semester public management (gehobener verwaltungsdienst) an der hochschule f. öffentliche verwaltung in kehl. ich bin zunehmend frustriert und möchte gerne abbreche. da man als student in diesem studiengang vereidigt wird und beamtenstatus hat (und somit auch monatliche ausbildungsvergütung erhält), muss man im falle eines abbruchs sehr viel geld zurückbezahlen. pro monat etwas mehr als 500 euro. nun meine frage: wenn ich durch die prüfungen falle, dann bin ich rien theoretisch nicht freiwillig ausgeschieden und werde exmatrikuliert. funktioniert sowas....oder wird das dann geprüft. wenn man z.b. durch 4 v. 5 prüfungen fällt, dass einem dann unterstellt wird, dass man absichtlich durchgefallen ist und somit trotzdem rückzahlungen leisten muss. logischerweise habe ich nämlich keine 5000 euro mit denen ich einfach so abbrechen könnte. bitte nur antworten von leuten, die etwas ahnung in dem gebiet haben!
dankeschön und einen guten rutsch in 2010