Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich mein Studium zur Diplom-Finanzwirtin abbreche?
Hallo,
ich bin zur Zeit am Überlegen ob ich mein duales Studium zur Diplom-Finazwirtin abbreche, welches ich im Oktober letzten Jahres angefangen habe.
Meine Frage wäre, ob ich die Anwärterbezüge, die ich monatlich erhalten habe, zurückzahlen muss?
Die Zwischenprüfung würde in einem Monat sein und ich würde dann davor aufhören, also diese nicht mehr mitschreiben.
Vielen Dank schon mal für Antworten😊
3 Antworten
Die Anwärterbezüge müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn
- man innerhalb der ersten 6 Monate des Studiums bzw. bis zur ZP aufhört, oder
- endgültig durch die ZP fällt, d.h., sofern man zugelassen wird, nach dem Zweit-Versuch.
Meines Wissens nach ist das in allen Bundesländern gleich geregelt. Um auf Nummer sicher zu gehen, schau in das, für dein Bundesland geltende, Besoldungsgesetz und in die entsprechende Verwaltungsvorschrift.
Dein Ausbildungsleiter im FA weiß da sicher auch weiter.
Nein, musst du nicht, wenn du
- entweder bis zur ZP aufhörst (was du vorhast)
- oder bei der ZP komplett durchfällst.
Du musst einfach durch die Prüfung fallen, dann musst du nix zurückzahlen.
Okay, danke, weißt du ob das für alle Bundesländer gilt?