Jobcenter Kindergeld falsch angerechnet?

6 Antworten

Man muss hier zwei wichtige Unterschiede beachten !

Es ist ein sehr großer Unterschied ob man im Leistungsbezug ( ALG - 2 ) von der Familienkasse Kindergeld erhalten hat und es später zu einer Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Kindergeld kommt oder ob das Jobcenter Kindergeld mindernd auf den ALG - 2 Bedarf angerechnet hat obwohl man es gar nicht erhalten hat und es einem auch nachweislich nicht zugestanden hat.

Wenn du es also gar nicht bekommen hast und das Jobcenter es dennoch als Einkommen angerechnet hat, dann steht dir eine Nachzahlung vom Jobcenter zu.

Kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt keinen schriftlichen Widerspruch mehr einlegen, dann musst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen.

Dazu findest du im Internet Musterschreiben.

Es muss bzw. kann dann rückwirkend für min.1 Jahr geprüft werden, dieses Jahr beginnt vor dem Jahr der Antragstellung, es könnte also theoretisch ab 01.01.2019 die Bescheide geprüft werden.

Hättest du im Leistungsbezug wie schon geschrieben das Kindergeld erhalten und das Jobcenter dieses ganz normal als sonstiges Einkommen auf den Bedarf angerechnet und die Familienkasse das Kindergeld später wegen zu unrechtem Bezug zurückfordern würde, dann könnte man auf gut deutsch gesagt die A... Karte gezogen haben.

Denn dem Jobcenter ist diese Rückforderung ganz egal, die gehen nur danach was du zum Zeitpunkt deiner Bedürftigkeit an Geldern zur Verfügung hattest, mit dem du deinen Lebensunterhalt zumindest teilweise bestreiten konntest.

Dann bliebe nur eine Möglichkeit und zwar bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Billigkeitserlass zu stellen und die dementsprechenden Nachweise ( ALG - 2 Bescheid / es in Kopie ) beizufügen und aufs beste zu hoffen.

Grund für diesen evtl.Billigkeitserlass ist, weil das Jobcenter wie gesagt rückwirkend bei Rückforderung keine Nachzahlungen leistet, dieses Kindergeld aber wie gesagt mindernd als Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird, auch wenn es später wegen einer evtl.Rückzahlung für diesen besagten Zeitraum zu einem nicht gedeckten Bedarf kommen würde.

Das ist Schwachsinn was man dir da sagt wen du kein Anspruch auf Kindergeld hast und es auch nicht bekommen hast muss das amt dir das was die Rechtswidrig einbehalten haben in voller höhe zurückzuzahlen.

wenn du jetzt 1200€ bekommst, sind das zufluss, die werden mit dem h4 verrechnet

du bekommst es also eh nicht


wilees  19.05.2020, 17:42

Unsinn .... es gibt nicht umsonst die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen.

0
golokios 
Beitragsersteller
 19.05.2020, 17:42

Nicht wirklich... Ist nicht die erste Rückzahlung die ich bekomme. Wenn ich vom Jobcenter ne Rückzahlung bekomm für zu wenig gezahlte Leistungen, dann wird mir das nicht an mein laufendes Hartz iv angerechnet

0
Richi008  19.05.2020, 18:02

Wie kommst du den auf so einen Quark ? Das Jobcenter hat monatlich 204€ angerechnet und das für 6 Monate. Dieses Geld hätte das Jobcenter auszahlen müssen hat es aber nicht.

1