BETRUG Zahlungsaufforderung Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden BETRUG?

Habe eine Zeit lang kein Geld gehabt da in meiner Familie das Geld wo anders benötigt wurde und konnte einige meiner Rechnungen nicht zahlen (was ja mal passieren kann). Mittlerweile hat sich Infoscore gemeldet und anschließend wurde der Fall an die Rechtsanwaltsgesellschaft "Rainer Haas & Kollegen" weitergegeben. Die versuchen sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen und kommen einen überhaupt nicht entgegen selbst wenn man den geforderten Betrag zahlen möchte. Hatte mehrmals angerufen unter der Nummer die auf den Briefen angegeben ist aber da geht niemand ran. Nach langen recherchieren habe ich anschließend eine erreichbare Nummer gefunden und angerufen und gefordet mir die Unterlagen in denen aufgelistet wird: für was ich zahlen soll für wann und an wen mir zuzuschicken. (Ich hatte leider das geforderte Geld erst in der Hand als die 1. Frist vom Anwaltsbüro abgelaufen war und dadurch natürlich ein höherer Betrag entsteht) 

Am Telefon des Sekretär "neuer Betrag liegt bei 408€ und jo jo Unterlagen zuschicken machen wir sofort"...aber es kam nie was bei mir an. 

Am "26.10." (4 Tage nach dem Telefonat) Erhalte ich dann eine MAIL dass ich 408€ zahlen muss und Zahlungseingang ist für den "26.10." gesetzt... Merkt ihr selbst oder?

2 Tage später erhalte ich einen Brief von den Kollegen in dem aber nur 312€ verlangt wird und zwar zu einem ganz anderem Zahlungstermin dem 02.11.!

Auf den Brief habe ich mit einer fristgerechten Zahlung reagiert und die Mail ignoriert. (Befürchte dass man mich am Telefon vom feinsten prellen wollte da nichts schriftlich festgehalten wird und man mir ja dadurch alles anlabern kann)

Nun erneut Post bekommen dass ich ja zum 26.10. die 408€ (Mail) nicht gezahlt habe und den Restbetrag von 97€ nun zahlen muss bis zum 18.11.

Ich mach kein finger mehr krum und bitte um Rat.

P.s. Habe bis jetzt keine Bestätigung erhalten dass überhaupt Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Vielen Dank!

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Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?

Hallo zusammen,

ich habe seit sehr langer Zeit Schriftverkehr mit der bekannten EOS Inkasso, die ja zur Otto Firmengruppe gehört.

Hier wird folgendes eingefordert.

Ich habe bei Otto (dummerweise) etwas auf Rechnung bestellt. Beruflich bin ich viel unterwegs, habe daher auch die Ware mehrere Wochen noch nicht mal gesehen. Ich habe dann eine Mahnung von Otto erhalten. (1. Mahnung). Darauf hin habe ich sofort mit Echtzeitüberweisung die Forderung von Otto beglichen, inklusive der Mahngebühren. Eine Woche später kam dann noch mal ein Schreiben von Otto. Auch hier machen Sie noch die offene Rechnung gültig. (War aber keine Mahnung, nur eine Bitte zu Zahlen) Ich habe dann sofort meinen Kontoauszug per Mail geschickt. Darauf kam die Antwort, dass die Mitarbeiterin das geprüft hat und auch sieht, dass die Forderung beglichen wurde. Sie muss aber noch nachforschen weshalb das Schreiben kam.

Ein paar Tage später kam erneut eine Mail von einem anderen Mitarbeiter. Er wiederum hat dann gesagt, dass Otto nun nicht mehr zuständig ist, sondern EOS Inkasso das verfahren übernommen hat.

Man kann sich denken, es folgte ein Schriftwechselkrieg zwischen EOS und mir. Ich habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben, in denen ich auf die gezahlten Kosten von Otto verwies. Diese wurden ja deutlich vor Einschaltung von EOS beglichen. EOS war das aber schlicht egal. Ich habe dann auch irgendwann jegliche Schreiben ignoriert. Als dann der Telefonterror begann, habe ich erneut an EOS geschrieben und die Sachlage aus meiner Sicht erklärt. Darauf kam dann aber keine Antwort mehr.

Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. EOS macht bekanntlich sowieso viel zu hohe Zinsen geltend. (laut berichten im Internet).

Nun ist meine Frage. Soll ich das einfach zahlen, was ich aber definitiv nicht machen wollen würde, da ich mich, meiner Ansicht nach im Recht befinde und ich diesen Dreckschwei** nicht noch das Geld in den Ars** pumpen möchte, oder soll ich Widerspruch einlegen?

(Verzeiht mir meine Wortwahl :D)

In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten? Ich habe da definitiv keine Lust drauf, vor allem nicht in der aktuellen eh schon schwierigen Lage und dann noch nach Hamburg zu fahren, um so ein Prozess zu führen.

Ich freu mich über eure Antworten. Vielen Dank

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Mahnbescheid von KFW bekommen? Was passiert?

Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.

Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.

Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.

Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?

Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher

Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?

Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....

Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.

KfW, Recht, Mahnbescheid, Privatinsolvenz, Student, Studienkredit, Wirtschaft und Finanzen
Mahnbescheid von APCOA Parking / COEO Inkasso Abzocke

Hallo Community, wir müssen aus gesundheitlichen Gründen unserer Tochter (Schwerbehinderung 100%) immer innerhalb der Uni Frankfurt parken. Diese Parkplätze innerhalb und außerhalb sind durch die APCOA Parking Gesellschaft vermietet. Hier parken wir schon seit mehreren Jahren und bezahlten mittlerweile schon mehrere hundert Euro über die letzten Jahre. Damals bezahlten wir unser Parktiket (3,60€) mit der EC Karte, da anscheinend das Konto nicht genug Deckung hatte, kam am 28.10.2010 eine Rücklastschrift an APCOA. Jetzt erhielten am 27.11.2013 ein Schreiben von COEO Inkasso, die im Auftrag von APCOA 84,16 wollten. Also mehr als 3 Jahre später. Kurz darauf die 2. und letzte Mahnung. Beide ignorierten wir, da wir uns keiner Schuld bewusst waren und auch nicht zuordnen konnten. Danach hat COEO Inkasso einen Mahnbescheid beantragt der am 23.12.2013 beim Amtsgericht Hagen eingegangen ist und bearbeitet wurde und anschließend am 02.1.2014 an uns per Einschreiben uns zugestellt wurde, mit einer Summe von insgesamt 171,47€ ! Jetzt meine Frage, greift hier die Verjährungsfrist, da das Einschreiben nach dem 01.01.2014 zugestellt wurde? Ist die COEO Inkasso berechtigt bei einem Betrag 171,47€ zu fordern, auch wenn einmalig eine Forderung von nur 3,60€ nicht bezahlt wurde? Woher hat COEO Inkasso unsere Daten und müssen diese Daten mir nicht mitgeteilt werden? Ich hoffe uns das uns jemand hier helfen kann, Danke schon mal vorab.

Inkasso, Mahnbescheid, Verjährung, coeo Inkasso
Mahnbescheid trotz Zahlungswilligkeit?

Guten Tag,

ich versuche dies so einfach wie möglich zu erklären :

1. wg Staffelmiete gab es Kosten die ich verpasst habe zu zahlen

2. Mahnung, erst nach Monaten, in der Zwischenzeit war mir nicht bewusst zu wenig gezahlt zu haben

3. ich habe angefangen einen Teilbetrag jeden Monat mit der Miete zu überweisen

4. die Sache wurde trotz meiner Teilzahlungen an ein Inkassobüro übergeben

5. habe mit dem Inkassobüro kommuniziert und um eine Übersicht gebeten in dem ersichtlich ist, ob meine bezahlten Teilbeträge mitberücksichtigt wurden.

6. Inkassobüro gibt dazu keine Rückmeldung und leitet Mahnverfahren ein.

Insgesamt habe ich mich von Anfang an zahlungswillig gezeigt. Nun verstehe ich nicht, warum man trotzdem diese Schritte gegen mich eingeleitet hat. Das wäre überhaupt nicht notwendig gewesen.

ich habe zuletzt an das Inkassobüro geschrieben :

"ich habe bereits die Mietverwaltung um eine Gesamtübersicht gebeten, habe diese auch nie erhalten und kann so auch nicht nachvollziehen was nun wo verrechnet wurde.

Deswegen bitte ich Sie mir die letzte Mahnung zukommen zu lassen.

Da diese schon mehrere Monate herliegt, muss es ja dann ersichtlich sein ob und was da angerechnet wurde.

Sobald ich diese habe, werde ich den offenen Betrag überweisen und die Angelegenheit hat sich erledigt."

Muss ich nun diese weiteren angefallenen Kosten für den Mahnbescheid zahlen ? Oder was genau kann ich hier noch tun.

Recht, Mahnbescheid
Inkasso Paigo nötigt?

Hallo zusammen,

bei mir wurde Geld für einen Amazon Artikel nicht abgebucht und dank mehreren
übersehenen Emails sind aus 27 inzwischen 64€ geworden. Bin selber schuld,
also alles ok, habs gezahlt. Nun schauen Sie aber bitte folgenden Verlauf an:

Inkasso fordert per mail am 18.1. 64€ "Gesamtvorderung".
Ich zahle per Sofortgutschrift am 20.1. die 64€ und sie werden gebucht.
Heute, am 23.1. fordern sie WEITERE 81,32€ per mail.
Habe ihnen widesprochen, was vermutlich nichts bringen wird.

Verlauf:

27.10.2021Bestellnummer: xxxxxxxxxxxxxxx
Kaufvertrag
Produktbeschreibung:
ABUS KeyGarageTM 787 - Schlusselbox zur Wandmontage - fur Schlussel oder kleine,
Vertragsdatum: 24.10.2021 , Vertragsabschluss Online , Vertragsbestätigung, spätestens aber zum 27.10.2021 27,79 EUR

28.10.2021 Mahngebuehren 3,00 EUR

01.12.2021 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR 18,00 EUR

26.12.2021 Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) 14,40 EUR gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR:
gesamt jetzt 0,9 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 27,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 5,40 EUR 14,40 EUR

05.01.2022 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR

19.01.2022 Vergütung für die Vertretung des Antragstellers im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 27,79 EUR: 1,0 Gebühr abzüglich Minderungsbetrag (Nr. 3305 VV RVG) 35,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 9,80 EUR 45,30 EUR

19.01.2022 GK Mahnbescheid 36,00 EUR

20.01.2022 ./.Überweisungen -64,81 EUR

21.01.2022 4,12% Zinsen aus 27,79 EUR (08.11.21-21.01.22) 0,24 EUR

RESTSCHULD PER 21.01.2022 81,32 EUR

Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?

Hallo, eine Person schuldet mir Geld!

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.

Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...

Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)

Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?

Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.

Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.

Schulden, Mahnbescheid, Mahnung, Privat, Vollstreckung, Arbeitskollegen
Mahnverfahren nach Umzug?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit diesem Mahnverfahren. am März habe ich mal schwarz gefahren bei Metronom(Wolfsburg-Braunschweig), weil damals der Automat kaputt war, und ich bekommen 60 Euro Strafe, natürlich habe ich einen Widerspruch eingestellt, aber das Problem ist, auf der Website von Metronom kann man nur EMail-Adresse als Kontaktdaten hinterlassen. Und sofort kriege ich eine automatische Rückmeldung per E-mail, es besagt, meine Zahlungsfrist wird verschoben und ich muss auf die Antwort warten. Dann glaube ich natürlich, später werde ich auch den Bescheid per Email bekommen.

Eigenlicht bin ich seit März schon umgezogen, aber auf meinen Aufenthaltstitel steht die alte Adresse, die wurde auch von dem Schaffner aufgezeichnet. So danach glaube ich, Metronom hat die Strafe auf 30 Euro huntergesetzt (weil auf dem Mahnbescheid die Schuld 30 Euro ist)und die Antwort per Post zu meiner alten Anschrift geschickt, natürlich habe ich die gar nicht bekommen. Und dann kommen auch die Mahnbescheide von Inkassounternehmen. und am Ende September hat der Nachmieter einen sehr auffälligen Brief gefunden, also der gerichtlichen Mahnbescheid, und er hat mich kontaktiert.

ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist, weil der Metronom gar keinen Hinweis gegeben hat, dass ich die Antwort per Post bekommen kann.

Ich habe schon einen Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid eingestellt, aber der wurde von Inkassounternehmen nicht entgegengenommen, wenn ich die Mühe sparen und direkt den Betrag zahle, kriege ich Negativeintrag für meinen Schufa oder nicht.

Recht, Bahn, Mahnbescheid
Drittschuldner, Pfändungsbeschluss, Erklärung?

Hallo, hab vor einer Weile bei einem Unternehmen einen Mahnbescheid in Auftrag gegeben. Hab diese Mail bekommen, kann mir das jemand genauer erklären, ich verstehe das ausnahmsweise nicht ...

Nach Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss der darin näher bezeichnete Drittschuldner auf Verlangen des Gläubigers eine Drittschuldnererklärung abgeben. Die Abgabe der Erklärung gründet auf dem Recht des Gläubigers auf Auskunft über den Wert und den Bestand der Forderung. Eine Drittschuldnererklärung beinhaltet nach § 840 ZPO Auskünfte darüber, ob und inwiefern die Forderung vom Drittschuldner als begründet anerkannt wird und ob die Bereitschaft zu einer Auszahlungen besteht. Des Weiteren muss die Erklärung darüber informieren, ob und inwieweit von anderen Gläubigern bereits Ansprüche geltend gemacht worden sind und ob weitere Pfändungen vorliegen.

Handelt es sich bei dem Drittschuldner um ein Kreditinstitut, muss die Drittschuldnererklärung auch Informationen zu potenziellen Vorpfändungen, Anordnungen im Hinblick auf die Unpfändbarkeit eines Guthabens oder dem Vorliegen eines Pfändungsschutzkontos beinhalten.

Die in vorbezeichneter Angelegenheit übermittelte Drittschuldnererklärung entspricht vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben. Sobald wir demnach Auszahlungen durch den Drittschuldner verbuchen können, werden wir Sie unverzüglich darüber informieren.

Politik, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, schuldner, Drittschuldner, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Rechnung von einem Unternehmen auf Privatkonto überweisen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung erhalten von einem großen bekannten Unternehmen für eine Forderung von 100€ (Leistung wurde erbracht). Jedoch kam mir diese Rechnung komisch vor. Ich habe sie dann mit der originalen Rechnung vom Unternehmen verglichen und herausgefunden, dass es einfach ein selbst erstelltes Dokument war (keine DIN usw. eingehalten). Des Weiteren sollte ich den offenen Rechnungsbetrag auf ein Privatkonto überweisen. Dann habe ich erstmal bei dem Kundenservice angerufen und mich nach offenen Rechnungen erkundigt, jedoch hat mir die Dame mitgeteilt, dass bei mir keine offenen Rechnungen bestehen. Jetzt habe ich von dem ,,Mitarbeiter“ der Filiale einen Mahnbescheid erhalten, jedoch steht dort auch wieder keine Firmenanschrift. Der Mahnbescheid läuft aber über ein Inkassounternehmen.

Meine Fragen hierzu wären:

Darf eine Filiale eines großen Konzerns die Forderung auf ein Privatkonto fließen lassen?

Kommt der Mahnbescheid nun von der Privatperson oder von der Firma, da dort der Name des Unternehmens nicht einmal erwähnt wird auf dem Mahnbescheid?

Was passiert, wenn ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch?

Eure Einschätzung: Käme ich mit dem Widerspruch (mir kommt das alles sehr komisch vor)?

Danke euch schon mal im Voraus.

Widerspruch einlegen 100%
Rechnung bezahlen 0%
Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnbescheid, Unternehmen, Widerspruch, Dokumentenfälschung, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen
Amtsgericht Coburg - gerichtlicher Mahnbescheid = Schufa Eintrag?

Hallo Zusammen,

ich habe gestern einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg bekommen. Es geht hier um eine ursprüngliche Forderung von 26 €.

Ich erhielt hierzu bereits im Mai 2013 ein Schreiben von Sirius Inkasso GmbH. Es geht bei der Forderung um eine Allianz Versicherungs-Forderung. Zu dieser Forderung war mir nichts bekannt. Daher fragte ich bei Sirius Inkasso GmbH nach, woher diese Forderung stammt, aus welcher Versicherung,..usw Das hatte 2012 auch schon mal geklappt, denn da stellte mir die Allianz eine Forderung nachträglich aus 2010. Damals erhielt ich auch Antwort. Doch dieses Mal nicht. Stattdessen folgte zwei Wochen später von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben.

Am 11. Juni 2013 bezog ich auch hierzu schriftlich per Fax Stellung und forderte Nachweise, zu dieser Forderung.

Gestern kam dann der Mahnbescheid.

Ich habe eine Lupenreine Schufa und habe keine Lust, wegen so einem Mist einen Eintrag zu bekommen.

Als Verbraucher ist es doch mein Recht, erst einmal einen Nachweis einzufordern, woher die Forderung kommt - also aus welcher Versicherung. Denn ich habe schon lange nichts mehr bei der Allianz, bin von diesen Halsabschneidern komplett weg- mit allem.

Ich habe nun den Widerspruch ausgefüllt und meine Dokumente plus Fax-Sendebericht fertig gemacht und werde dies morgen per Einschreiben nach Coburg schicken.

Stehe ich jetzt dann dank diesem Mahnbescheid bereits in der Schufa? :(

Danke für Feedback.

Sabrina G.

Mahnbescheid, Schufa
Betrug über Ebay-Kleinanzeigen

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich bin über Ebay-Kleinanzeigen an einen Betrüger geraten. Es ging bei der ganze Sache um Dauerkarten für die ich insgesamt 1000 € bezahlen sollte. Die Unterlagen mit denen ich die Dauerkarten eigentlich erlangen hätte können, hab ich persönlich mit einer Freundin bei ihm, dem Betrüger, zu Hause abgeholt. Wir haben sogar einen Vertrag über den Artikel und die Bezhalung usw. gemacht. Die 1000 € hab ich in bar bezahlt. Als ich dann am folgenden Montag mit den Unterlagen meine Dauerkarten abholen wollte, wurde mir an der zuständigen Geschäftsstelle direkt mitgeteilt das ich an einen Betrüger geraten bin der dies nicht zum ersten Mal macht. Der Verkäufer geht ab jetzt natürlich auch nicht mehr ans Telefon. Ich bin daraufhin direkt zur Polizei gefahren und hab den Typ angezeigt, bei der Polizei war der auch schon als Betrüger bekannt. Ich dachte eigentlich ich hätte durch die persönliche Abholung, die Kopie des Personalausweises des Betrügers (alles stimmt mit der Adresse überein und der Typ ist auch da gemeldet wo ich ihn getroffen hab) genug Sicherheit.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich außer der Anzeige noch machen?? Kann ich hier noch zusätzich irgendwie mit einem Mahnbescheid arbeiten? Ich bin so sauer auf en Typen das ich am liebsten zu ihm fahren würde und ........ aber davon hab ich ja auch nichts außer später vielleicht selber eine Anzeige gegen mich. Es kann aber doch nicht sein das ein Mensch mich nachweislich betrogen hat, ich weiß wo er wohnt, er eine eigene Wohnung hat und mir das Geld nicht zurückzahlen muss ...... Und wenn ich nur 200 € von meinen 1000 € bekommen würde, das wäre mir egal, wenigstens der Betrüger soll irgendwie leiden......

Betrug, Kleinanzeigen, Anzeige, Mahnbescheid