Ich möchte einen Mahnbescheid für ein nicht zürück gezahltes Darlehen und ein verliehenes, nicht zurückgegebenes Scart Kabel erstellen. Für das Darlehen und für das Scart- Kabel habe ich bereits eine Mahnung geschrieben mit 5 EUR Schadenersatz für das Scart-Kabel, jedoch ohne Erfolg. Die Ansprüche habe ich gesondert aufgeführt im Mahnbescheid. Muss ich also a) oder b) eingeben, also a) Anspruch hängt von Gegenleistung ab, wurde aber bereits erbracht oder b) Anspruch hängt nicht von Gegenleistung ab?

Und was ist, wenn man den Punkt "Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens" nicht anklickt und sie widerspricht, bleibt man dann auf den Kosten sitzen oder kann man nachträglich noch Klage erheben? Weiß ja nicht, wie viele Kosten auf mich zukommen. Mehrere Schuldeingeständnisse über Facebook und Whatsapp habe ich.

Sind zwei Fragen aber trotzdem danke :)