Hallo!

Eine Rechnung kommt per Post und wird nach Prüfung, auf Grund angenommener falscher Berechnungen, mit einer im Begleitschreiben genannten Begründung und dem Text,  "hiermit erhalten Sie o. g. Rechnung zu meiner Entlastung zurück" zum Lieferanten per Einschreiben/Rückschein zurückgeschickt.

Ist der Rechnungsempfänger damit zunächst entlastet und darf auf eine neue, ggf. geänderte Rechnung warten oder wird und darf dann von Lieferantenseite weiter munter gemahnt und sogar mit Mahnbescheid und Kündigung gedroht werden?

Herzlichen Dank für eine Antwort

Gruß, hucky