Warum überprüft das zuständige Gericht beim Erlass eines Mahnbescheides nicht, ob der Anspruch des Gläubigers zu Recht besteht?
Warum überprüft das zuständige Gericht beim Erlass eines Mahnbescheides nicht, ob der Anspruch des Gläubigers zu Recht besteht?
Recht,
Mahnbescheid