Wie berechnet man den Minderungsbetrag im Mahnbescheid?
Hey,
ich habe im Mahnbescheid die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG mit 90,96 € und den Minderungsbetrag 3305 VVRVG mit 45,48 € aus einem Gegenstandswert von 173,14 € angegeben. Nun kam aber eine Monierung, der Minderungsbetrag sei zu hoch. Ich dachte der Minderungsbetrag sei die Hälfte von der Geschäftsgebühr..
Kann mir jemand sagen wie man diesen berechnet?
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