Woher hat das Mahngericht die Nachsendeadresse bei der Post?
Ich habe einen Mahnbescheid an meinen ehm. Mitbewohner bekommen, der lediglich einen Nachsendeauftrag bei der Post an diese Adresse von seiner alten laufen hat. Die MB werden aber nicht von der Post, sondern von Gerichtsboten zugestellt.
Wie kann das passieren?
Der Typ lebt für ein Jahr im Ausland, was soll ich mit den Briefen machen, damit ihm nichts passiert? Nachsenden kann ich sie nicht, das dauert zu lange.
4 Antworten
es gibt eine Datei, die nennt sich Meldedatei. Dort steht die aktuelle wie auch die letzte Adresse drin. Das Gericht hat Zugriff auf diese Datei.
wie sieht es mit der Wohnungsanmeldung aus? Ist er abgemeldet worden. "Mitbewohner" bedeutet was? Bist du der Hauptmieter, dann müsstest du ihn abmelden. Im Hintergrund ist zu bedenken, dass z.B. Nichtdeutsche, wenn sie mehr als 6 Monate im Ausland sind automatisch die Aufenthaltserlaubnis erlischt, bei Rentnern eine Anpassung an das jeweilige Land erfolgen kann usw. Daher sind solche Meldungen global gesehen notwendig (und ggfls. ordnungswidrig wenn sie nicht erfolgen)
Das Amt informieren das er im Ausland ist?
Bzw ihn anrufen das er sich dort dringend melden soll ?
Ihn fragen oder ans Amt zurück mit „unbekannt (ins Ausland) verzogen“ ?
Danke, das sind ja so gelbe Umschläge. Geht das nit der Post?
Anrufen, informieren, nachsenden? aus Freundschaft.
Ansonsten bist du nicht verantwortlich.
Ist das Mahngericht in deiner Stadt?
Dann einfach unbekannt verzogen draufschreiben, zum Gericht tingeln. Falls man wegen Corona geschlossen hat, hat jedes Gericht einen Briefkasten ---> Rein damit und schon ist das Problem gelöst.
Gibt keinen Grund dem Gericht zu verraten, wo er wohnt oder sonst was. Außer er will das.
Und was mit den Briefen?