Was nach Mahnverfahren?

3 Antworten

Der Vollstreckungsbescheid kommt vom Gericht. Danach hat der Schuldner noch eine Frist. Wenn die verstrichen ist, kann man als Gläubiger kostenpflichtig den Gerichtsvollzieher beauftragen. Wenn der fruchtlos pfändet hat man Geld rausgeschmissen.

Der zweite Schritt ist der Vollstreckungsbescheid. Wie der Name es schon sagt, kannst du mit diesem Bescheid, dann auch Forderungen vollstrecken oder vollstrecken lassen. Bedenke aber das die Gebühren, erst einmal du zahlen musst. Die unbedingt im Vollstreckungsbescheid mit angeben auch die Auslagen für Porto usw. Nach Verstreichen der Zeit und der Schuldner zahlt immer noch nicht, kannst du dann über das Amtsgericht diesen Bescheid titulieren lassen. Dann kannst du ab Titel 30 Jahre fordern.


ashuraRog 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 22:15

Reicht es schon aus wenn ich den Formular des Vollstreckungsbescheid ausfülle und diese an das Amtsgericht sende?

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muecke44  06.10.2020, 22:27
@ashuraRog

ja das reicht, wie gesagt schreibe deine Kosten mit in diesem Bescheid

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Ruf doch mal beim Mahngericht an. Die geben gute Tips. Weißt du z.B. den Arbeitgeber deines Schuldners, dann kannst du versuchen seinen Lohn zu pfänden. Was meinst du wie schnell das wirkt. Wie man das anstellt, erklärt dir der Mensch beim Mahngericht.