Hallo zusammen,

ich habe einen Mahnbescheid vom Amtsgericht erhalten. Es geht um einen Streitwert von etwa 360€, die Hauptforderung liegt bei 250€ (die weiteren Kosten sind Gebühren). Nun ist es so, dass ich nie eine Rechnung über die 250€ erhalten habe und mir auch nicht bewusst war, dass diese Forderung seitens des Klägers bestehen könnte.

Die Kosten sind scheinbar durch ein Beratungsgespräch im Oktober 2015 entstanden, die Rechnung ist laut Mahnscheid auf November 2016 datiert und der Mahnbescheid selbst hat mich jetzt im September 2017 erreicht. Für mich klingt das alles etwas merkwürdig. Die eigentliche Hauptforderung würde ich aber sogar bezahlen.

Die Frage ist aber: Muss ich die zusätzlichen Gebühren, die im Mahnbescheid aufgeführt sind, bezahlen, da ich ja nie eine Rechnung erhalten habe und somit keine Chance hatte, die Kosten zu begleichen?