Mahnbescheid von coeo Inkasso GmbH (Monika Mumm)?

3 Antworten

Ich hab heute einen Mahnbescheid von der Anwältin Frau Monika Mumm bekommen.

Hast du einen Mahnbescheid von einem GERICHT
oder dem Inkassobüro bekommen? Das Inkassobüro darf und kann keine Mahnbescheide verschicken. Nur ein Gericht.

Einige von euch kennen Sie ja bestimmt, die Dame ist ja schon sehr bekannt.

Masseninkasso.

Sie will von mir eine Hauptforderung eintreiben im Wert von 13,94 €, dazu noch Verfahrenskosten und Nebenforderung mit einer Gesamtsumme von 144,01 €!!!!

Was sie alles will... doch bekommen wird sie davon nur 15,00 € + 3,00 € Auslagen + Zinsen. Es sei den es sind noch andere nachweispflichtige Posten vorhanden.

Die haben hier die Inkassogebühren in eine Hauptforderung umgewandelt, die aber gar nicht so existiert! Das geht doch nicht, die können doch nicht nicht Inkassogebühren einfach aufsplitten und in Hautforderung reinschreiben!!?

Das ist korrekt, das geht auch nicht. Wäre ua. Kostenverschleierung aber auch Betrug. Wenn das Inkassounternehmen keine HF mehr hat weil die bezahlt sind, kann das Inkasso nicht einfach ihre Inkassogebühren zu einer neuen HF machen und dann noch Inkassogebühren oben drauf packen. Das geht natürlich nicht.

Der MB ist wie folgt ausgeschrieben:

Deine MB Auflistung passt vorne und hinten nicht.

I. Hauptforderung
Warenlieferung/ -en gem. Rechnung (Rest) "xxxxxxxxxxxxxxxxxx" vom 02.11.20 - 13,94€
Schadensersatz aus Kaufvertrag hem. Mahnkosten "xxxxxxxxxxxxxxxx" vom 12.01.21 - 3,60 €
Zinsrückstände/Verzugskosten gem Zinsstaffelung vom 16.11.20 bis 02.08.21- 1,06 €

Posten 1 sagst du ist bezahlt?
Posten 2 > Nachweispflichtig welcher Schaden entstanden sein soll
Posten 3 > fällt weg, da keine HF mehr ja offen ist laut deiner Aussage.

II. Verfahrenskosten (Steitwert 18,60€)
Gerichtskosten Gebühr (§3, 34, Nr, 110 KV GKG) 36,00 €
Rechtsanwalts / Rechtsbeistandskosten Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 49,00 €+ Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 9,80 €
III. Nebenforderungen
Inkassogebühren 30,61 €

Jetzt wird es Kriminell.
Die MB Kosten passen, soviel kostet ein MB.
Allerdings die 49,00 € nicht und damit auch die Auslagen nicht. Wie eingangs erwähnt, maximal 15,00 € + 3,00 € Auslagen.

Richtig dreist sind dann noch extra Inkassogebühren die so natürlich nicht gehen denn die Kosten sind längst unter Punkt II abgedeckt. Sind natürlich nicht zu bezahlen.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

Klar. Dem MB widersprechen (innerhalb von 14 Tagen (muss am 14. Tag bei Gericht eingehen)) und dazu auch gleich noch ein kleines Schriftstück warum du Widersprichst, dass du bezahlt hast (mit Nachweis) und dann warten.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Ily123 
Beitragsersteller
 09.08.2021, 19:43

Danke!

MB ist vom Amtsgericht eingegangen.

Gebau, diese 13.94€ existieren so nicht, sondern die haben hier Inkasso Gebühren in Hauptforderung umgewandelt.

Die Hauptforderung war ein ganz anderer Betrag und der ist natürlich schon lange bezahlt.

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Comp4ny  09.08.2021, 21:37
@Ily123

Dann solltest du schleunigst den die genannten Schritte einleiten.
Häkchen auf dem MB ankreuzen, Begründung dazulegen, per Einschreiben mit Rückschein an das Amtsgericht.

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Ich habe allerdings keine RG OFFEN vom früheren Gläubiger Klarna Bank AB, es ist alles bezahlt!

Dann weise die Forderung doch papierschriftlich zurück und weise darin Deine Angaben über die vollständig bezahlte Forderung idealerweise nach.

Gerichtskosten entstehen erst wenn ein Gericht tätig wird und dann gibt es keine Inkassokosten mehr.

Wenn du nachweisen kannst, dass die Forderung schon beglichen war (z.B. Kontoauszug) dann schreibst du das der Anwältin und packst Screenshots der Kontoauszüge als Anhang dazu.

Damit sollte dass dann erledigt sein. Kommt dann weitere Post ab zur Polizei Anzeige wegen versuchtem Betrug


Orothred23  09.08.2021, 15:06

Wo soll denn hier ein versuchter Betrug vorliegen?

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yamat501  09.08.2021, 15:08
@Orothred23

naja schon allein in dem punkt das Gerichtskosten berechnet werden obwohl wir noch im Inkasso sind.

Ansonsten ist das fordern von Leistungen die bereits bezahlt sind dann ein versuchter Betrug. Das Fehler mal in der Kommunikation zwischen Firma und Rechtsabteilung vorkommen okay, deswegen einmalig aufklären und wenn immer noch gefordert wird obwohl kein Anspruch besteht sind wir beim Betrug

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Orothred23  09.08.2021, 15:08
@yamat501
naja schon allein in dem punkt das Gerichtskosten berechnet werden obwohl wir noch im Inkasso sind.

Und wenn diese Kosten noch nicht beglichen worden sind?

Ansonsten ist das fordern von Leistungen die bereits bezahlt sind dann ein versuchter Betrug.

Rechtsgrundlage?

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yamat501  09.08.2021, 15:11
@Orothred23

"Und wenn diese Kosten noch nicht beglichen worden sind?"

Wenn es Gerichtskosten gab, gäbe es ein Urteil und wäre ein anderer Sachverhalt als vom User geschildert. Laut diesem wurde die Forderung beglichen.

"Rechtsgrundlage?"

§263 StGB

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Orothred23  09.08.2021, 15:14
@yamat501

Gerichtskosten entstehen nicht nur durch "ein Urteil", sondern z.B. auch durch erwirken eines vollstreckbaren Titels...

§263 StGB

Wo ist denn die "Absicht", einen "rechtswidrigen" Vermögensvorteil durch "Vorspielung falscher" oder "Entstellung oder Unterdrückung" wahrer Tatsachen zu verschaffen und der daraus resultierende "Irrtum"? Erläutere mir das bitte mal im Detail anhand des geschilderten Falls.....

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yamat501  09.08.2021, 15:16
@Orothred23

"Gerichtskosten entstehen nicht nur durch "ein Urteil", sondern z.B. auch durch erwirken eines vollstreckbaren Titels..."

Dann wären wir in einem gerichtlichem Mahnverfahren und in dem fall dürfen die Inkassokosten die extra aufgeführt sind nicht mehr berechnet werden. Kurz um entweder Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren, beides zusammen existiert nicht.

"Wo ist denn die "Absicht", einen "rechtswidrigen" Vermögensvorteil durch "Vorspielung falscher" oder "Entstellung oder Unterdrückung" wahrer Tatsachen zu verschaffen und der daraus resultierende "Irrtum"? Erläutere mir das bitte mal im Detail anhand des geschilderten Falls....."

Das habe ich nun schon etwa 3 mal erklärt Pfarrer bin ich nicht von Beruf also erkläre ich es kein 4. Mal

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Orothred23  09.08.2021, 15:17
@yamat501

Du hast das noch absolut nirgends erklärt. Du hast lediglich "Betrug" und den zugehörigen Paragraphen in den Raum geworfen. Der hat mit dem Sachverhalt nur leider absolut nichts zu tun....

Dann wären wir in einem gerichtlichem Mahnverfahren und in dem fall dürfen die Inkassokosten die extra aufgeführt sind nicht mehr berechnet werden. Kurz um entweder Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren, beides zusammen existiert nicht.

Rechtsgrundlage?

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yamat501  09.08.2021, 15:20
@Orothred23

"Du hast das noch absolut nirgends erklärt. Du hast lediglich "Betrug" und den zugehörigen Paragraphen in den Raum geworfen. Der hat mit dem Sachverhalt nur leidr absolut nichts zu tun...."

nein ich habe mehrfach die Umstände geschildert wenn du nicht lesen möchtest und ohne konstruktive Kritik nur eine Diskussion vom Zaun brechen willst darfst du das gerne weiter machen nur ohne mich.

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Orothred23  09.08.2021, 15:21
@yamat501

Fassen wir zusammen: Du wirfst mit Begriffen um dich, die du nicht verstehst, und kannst weder Rechtsgrundlagen noch Erläuterungen liefern.

Case closed :-)

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Ily123 
Beitragsersteller
 09.08.2021, 15:22
@Orothred23

Sie will doch von mir eine Hauptforderung die ich schon längst bezahlt habe. Sie hat die Inkassokosten zum Teil gesplittet und in die Hauptforderung reingenommen, welche NICHT existiert = Betrug

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yamat501  09.08.2021, 15:22
@Orothred23

wie gesagt ich warte auf konstruktive Kritik von deiner Seite. Bisher kam da noch nichts

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Orothred23  09.08.2021, 15:23
@Ily123

Dann widerspreche. Das ist die kurze, knappe Antwort auf deine Frage. Und lass dich nicht von irgendwelchen Usern hier verwirren, die nicht verstehen, wovon sie reden.

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yamat501  09.08.2021, 15:24
@Orothred23

schön das du gerade direkt meine ursprüngliche Aussage bestätigst.

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Ily123 
Beitragsersteller
 09.08.2021, 15:25
@Orothred23

Das möchte ich auch, nur möchte ich auch wissen, ob mir dadurch Nachteile entstehen, weil die Hauptforderung ja gar nicht stimmt.

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Orothred23  09.08.2021, 15:25
@Ily123

Nein, wenn du widersprichst, ist die Gegenseite am Zug.

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