Amazon verklagen?
Amazon hat vor ein paar Wochen eine Erstattung genehmig und sie teils auch ausgezahlt, jedoch weigert er sich den Restbetrag auszuzahlen. Ich habe ihn schon gemahnt, Zahlungsfirst gesetzt und gewarnt, dass ich vor Gericht ziehen werde. jedoch reagiert er darauf gar nicht. Was soll ich machen? Mahnbescheid beantragen?
Joa, die E-Mails mit Frist und weiteren Folgen haben gereicht. Hat etwas mehr els 2 Wochen gedauert, aber das Geld ist da.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NoName08154711/1568217668334_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1568217668000)
...und gewarnt, dass ich vor Gericht ziehen werde.
Was soll ich machen?
Natürlich vor Gericht ziehen, so wie Du es angekündigt hast.
Andernfalls machst Du Dich nämlich ziemlich schnell ziemlich lächerlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
jedoch weigert er sich den Restbetrag auszuzahlen.
aus welchem Grund?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Wieso genau weigern sie sich denn? Also welcher Restbetrag fehlt? Von einer Ware?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
k.a die beantworten meine E-Mails nicht mehr.
Dann musst Du mal einen Brief schreiben, den Betrag anmahnen, eine Frist setzen und ankündigen, dass Du Dir den Weg eines gerichtlichen Mahnbescheides vorbehältst. Nur aufgrund von E-Mails ist wahrscheinlich kein Verzug gegeben bzw. die Sache nicht geklärt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hatte das auch vor einen Brief zu schreiben. Meinst du, dass das hilft, wenn die Mahnung von der Post zugestellt wird?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und wieso schreibst du dann dass durch emails kein Verzug gegeben sein wird?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und wieso schreibst du dann dass durch emails kein Verzug gegeben sein wird?
Hab ich nicht. Ich hab "wahrscheinlich" geschrieben.
Weil die Leute idR hier sinngemäß reinschreiben: "He, wo bleibt meine Zahlung?"
Das hat aber nichts mit einem rechtssicheren Zahlungsverzug zu tun. Zudem ist es angebracht, die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu erwähnen. Auch das steht in einem E-Mail, das die Leute da so schreiben, selten drin. Dazu kommt noch die Beweisbarkeit des Zugangs (an der richtigen Stelle).
Nachdem sie die Teilbetrag ausgezahlt haben, haben sie sich nicht mehr gemeldet. Es fehlen ca. 900 euro. Ja, das war eine Ware.