Amazon verklagen?


04.09.2020, 02:47

Joa, die E-Mails mit Frist und weiteren Folgen haben gereicht. Hat etwas mehr els 2 Wochen gedauert, aber das Geld ist da.

4 Antworten

...und gewarnt, dass ich vor Gericht ziehen werde.
Was soll ich machen?

Natürlich vor Gericht ziehen, so wie Du es angekündigt hast.

Andernfalls machst Du Dich nämlich ziemlich schnell ziemlich lächerlich.

jedoch weigert er sich den Restbetrag auszuzahlen.

aus welchem Grund?


voules 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 21:31

k.a die beantworten meine E-Mails nicht mehr.

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Wieso genau weigern sie sich denn? Also welcher Restbetrag fehlt? Von einer Ware?


voules 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 21:30

Nachdem sie die Teilbetrag ausgezahlt haben, haben sie sich nicht mehr gemeldet. Es fehlen ca. 900 euro. Ja, das war eine Ware.

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voules 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 21:36
@peterobm

Nein. Die Ware wurde zurückgegeben, ist nicht beschädigt und der die volle Erstattung wurde genehmigt. Das steht auch in der E_Mail von Amazon. Eine Rechnung wurde beglichen, aber der Betrag ist immer noch offen.

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k.a die beantworten meine E-Mails nicht mehr.

Dann musst Du mal einen Brief schreiben, den Betrag anmahnen, eine Frist setzen und ankündigen, dass Du Dir den Weg eines gerichtlichen Mahnbescheides vorbehältst. Nur aufgrund von E-Mails ist wahrscheinlich kein Verzug gegeben bzw. die Sache nicht geklärt.


voules 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 21:43

Ich hatte das auch vor einen Brief zu schreiben. Meinst du, dass das hilft, wenn die Mahnung von der Post zugestellt wird?

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uni1234  22.07.2020, 22:02

Auch durch emails können natürlich Mahnungen verschickt werden!

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uni1234  23.07.2020, 07:37
@tinalisatina

Und wieso schreibst du dann dass durch emails kein Verzug gegeben sein wird?

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tinalisatina  23.07.2020, 08:34
@uni1234
Und wieso schreibst du dann dass durch emails kein Verzug gegeben sein wird?

Hab ich nicht. Ich hab "wahrscheinlich" geschrieben.

Weil die Leute idR hier sinngemäß reinschreiben: "He, wo bleibt meine Zahlung?"

Das hat aber nichts mit einem rechtssicheren Zahlungsverzug zu tun. Zudem ist es angebracht, die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zu erwähnen. Auch das steht in einem E-Mail, das die Leute da so schreiben, selten drin. Dazu kommt noch die Beweisbarkeit des Zugangs (an der richtigen Stelle).

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