Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?

8 Antworten

Wenn Du überzeugt davon bist, die Forderung vollständig ausgeglichen zu haben, dann leg' Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und weise dem Mahngericht gegenüber den Ausgleich der Forderung nach.

auf jeden Fall Widerspruch einlegen, notfalls musst Du zu Gericht nach Hamburg. Ansonsten akzeptierst Du ja die offene Rechnung rechtlich, obwohl Du diese ja anscheinend bezahlt hast

habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben

Einem Inkasso schreibt man nur einmal. Die haben keinen Einblick in die Buchungsvorgänge ihrer Kunden, bringt also nichts.

 Als dann der Telefonterror begann,

Woher haben die Deine Nummer.

 In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten?

Werden die machen. Wenn Du Dir 100 % sicher bist, dass Du nicht noch eine andere Forderung offen hast, dann mach einen Widerspruch, und zwar ohne Begründung. Sie werden dann klagen, da reichst Du Deine Unterlagen über die Bezahlung ein und zeigst die E-Mails, die Du an Otto und das Inkasso geschrieben hast. 

Du hast bezahlt und deinen Kontoauszug,das du bezahlt hast,wieso solltest du nochmals zahlen.Es ist echt schlimm,wenn man was bestellt und dann auch wenn bezahlt ist die immer noch Geld wollen.


basti14200 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 09:22

Also EOS möchte noch die Gebühren haben, nicht den vollen Betrag von der Bestellung. Dennoch, ich habe die Rechnung beglichen, bevor Eos eingeschaltet wurde. Daher sehe ich keinen Anlass, denen Geld dafür zu geben, mich zu terrorisieren. Oder?

LUKEars  19.09.2022, 10:38
@basti14200

lag überhaupt eine Vollmacht im Original bei? war die Forderung nachvollziehbar und im Original? und beides im selben Brief? wenn nein: dann hättest du es sowieso gemäß §§174,410 BGB unverzüglich nach Bekanntwerdung ablehnen sollen...

basti14200 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 13:05
@LUKEars

Nein, lag keine bei. ich habe sogar in einer Mail geschrieben, solange ich keinen genauen Nachweis bekomme, welche Posten offen sein sollen und ich eine Vollmacht bzw. Beauftragung erhalte, die ganze Sache als nichtig ansehe. Darauf kam aber nie etwas, nur weitere Mails dass ich zahlen soll.

basti14200 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 07:34
@LUKEars

Leider ist ersteres etwas veraltet. Aber ichhabe schon von der Verbaurcherzentrale gelesen, dass nach aufforderung eine Vollmacht oder gleichgültiges Dokument auszuhändigen ist. Dies war aber nicht der Fall. Naja, dennoch denke ich, dass EOS da nicht im Recht ist.

Die Mahnung vom Inkasso hat keine rechtsgültige Kraft. Der Beweis der getätigten Zahlung wurde erbracht.

Da hilft nur, sofort beim Inkasso per Einschreiben Widerspruch einzulegen, anbei der Beweis mit unterstrichendem Datum. Ich würde noch hinzufügen, auf Kosten des Inkasso einen Rechtsanwalt hinzuzunehmen, falls die rechtswidrige Forderung beigehalten wird.

Sachlich und kurz, das wird am schnellsten wahr genommen.

Wird darauf nicht oder nicht positiv reagiert, beauftrage deinen RA alle weiteren Schritte zu unternehmen, damit diese Rechtswidrigkeit aus der Welt geschaffen wird und die Kosten für den RA vom Inkassounternehmen übernommen werden.

Ich denke, er wird damit auch Erfolg haben.