Gerichtliches Mahnverfahren von EOS gültig?
Hallo zusammen,
ich habe seit sehr langer Zeit Schriftverkehr mit der bekannten EOS Inkasso, die ja zur Otto Firmengruppe gehört.
Hier wird folgendes eingefordert.
Ich habe bei Otto (dummerweise) etwas auf Rechnung bestellt. Beruflich bin ich viel unterwegs, habe daher auch die Ware mehrere Wochen noch nicht mal gesehen. Ich habe dann eine Mahnung von Otto erhalten. (1. Mahnung). Darauf hin habe ich sofort mit Echtzeitüberweisung die Forderung von Otto beglichen, inklusive der Mahngebühren. Eine Woche später kam dann noch mal ein Schreiben von Otto. Auch hier machen Sie noch die offene Rechnung gültig. (War aber keine Mahnung, nur eine Bitte zu Zahlen) Ich habe dann sofort meinen Kontoauszug per Mail geschickt. Darauf kam die Antwort, dass die Mitarbeiterin das geprüft hat und auch sieht, dass die Forderung beglichen wurde. Sie muss aber noch nachforschen weshalb das Schreiben kam.
Ein paar Tage später kam erneut eine Mail von einem anderen Mitarbeiter. Er wiederum hat dann gesagt, dass Otto nun nicht mehr zuständig ist, sondern EOS Inkasso das verfahren übernommen hat.
Man kann sich denken, es folgte ein Schriftwechselkrieg zwischen EOS und mir. Ich habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben, in denen ich auf die gezahlten Kosten von Otto verwies. Diese wurden ja deutlich vor Einschaltung von EOS beglichen. EOS war das aber schlicht egal. Ich habe dann auch irgendwann jegliche Schreiben ignoriert. Als dann der Telefonterror begann, habe ich erneut an EOS geschrieben und die Sachlage aus meiner Sicht erklärt. Darauf kam dann aber keine Antwort mehr.
Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. EOS macht bekanntlich sowieso viel zu hohe Zinsen geltend. (laut berichten im Internet).
Nun ist meine Frage. Soll ich das einfach zahlen, was ich aber definitiv nicht machen wollen würde, da ich mich, meiner Ansicht nach im Recht befinde und ich diesen Dreckschwei** nicht noch das Geld in den Ars** pumpen möchte, oder soll ich Widerspruch einlegen?
(Verzeiht mir meine Wortwahl :D)
In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten? Ich habe da definitiv keine Lust drauf, vor allem nicht in der aktuellen eh schon schwierigen Lage und dann noch nach Hamburg zu fahren, um so ein Prozess zu führen.
Ich freu mich über eure Antworten. Vielen Dank
8 Antworten
Wenn Du überzeugt davon bist, die Forderung vollständig ausgeglichen zu haben, dann leg' Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und weise dem Mahngericht gegenüber den Ausgleich der Forderung nach.
auf jeden Fall Widerspruch einlegen, notfalls musst Du zu Gericht nach Hamburg. Ansonsten akzeptierst Du ja die offene Rechnung rechtlich, obwohl Du diese ja anscheinend bezahlt hast
habe ca. 6 Mails auf jedes Schreiben von EOS geschrieben
Einem Inkasso schreibt man nur einmal. Die haben keinen Einblick in die Buchungsvorgänge ihrer Kunden, bringt also nichts.
Als dann der Telefonterror begann,
Woher haben die Deine Nummer.
In wie weit ist EOS dafür bekannt, dann auch wirklich bei Widerspruch ein Zivilprozess einzuleiten?
Werden die machen. Wenn Du Dir 100 % sicher bist, dass Du nicht noch eine andere Forderung offen hast, dann mach einen Widerspruch, und zwar ohne Begründung. Sie werden dann klagen, da reichst Du Deine Unterlagen über die Bezahlung ein und zeigst die E-Mails, die Du an Otto und das Inkasso geschrieben hast.
Du hast bezahlt und deinen Kontoauszug,das du bezahlt hast,wieso solltest du nochmals zahlen.Es ist echt schlimm,wenn man was bestellt und dann auch wenn bezahlt ist die immer noch Geld wollen.
lag überhaupt eine Vollmacht im Original bei? war die Forderung nachvollziehbar und im Original? und beides im selben Brief? wenn nein: dann hättest du es sowieso gemäß §§174,410 BGB unverzüglich nach Bekanntwerdung ablehnen sollen...
Nein, lag keine bei. ich habe sogar in einer Mail geschrieben, solange ich keinen genauen Nachweis bekomme, welche Posten offen sein sollen und ich eine Vollmacht bzw. Beauftragung erhalte, die ganze Sache als nichtig ansehe. Darauf kam aber nie etwas, nur weitere Mails dass ich zahlen soll.
super... dann kannst du die Inkasso Gebühren knicken... https://www.123recht.de/forum/inkasso/Tipp-174,-410-BGB-__f14731.html
hat sich aber vielleicht geändert: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/dav-kritisiert-von-fdp-geplante-aenderungen-der-174-410-bgb
Leider ist ersteres etwas veraltet. Aber ichhabe schon von der Verbaurcherzentrale gelesen, dass nach aufforderung eine Vollmacht oder gleichgültiges Dokument auszuhändigen ist. Dies war aber nicht der Fall. Naja, dennoch denke ich, dass EOS da nicht im Recht ist.
Die Mahnung vom Inkasso hat keine rechtsgültige Kraft. Der Beweis der getätigten Zahlung wurde erbracht.
Da hilft nur, sofort beim Inkasso per Einschreiben Widerspruch einzulegen, anbei der Beweis mit unterstrichendem Datum. Ich würde noch hinzufügen, auf Kosten des Inkasso einen Rechtsanwalt hinzuzunehmen, falls die rechtswidrige Forderung beigehalten wird.
Sachlich und kurz, das wird am schnellsten wahr genommen.
Wird darauf nicht oder nicht positiv reagiert, beauftrage deinen RA alle weiteren Schritte zu unternehmen, damit diese Rechtswidrigkeit aus der Welt geschaffen wird und die Kosten für den RA vom Inkassounternehmen übernommen werden.
Ich denke, er wird damit auch Erfolg haben.
Also EOS möchte noch die Gebühren haben, nicht den vollen Betrag von der Bestellung. Dennoch, ich habe die Rechnung beglichen, bevor Eos eingeschaltet wurde. Daher sehe ich keinen Anlass, denen Geld dafür zu geben, mich zu terrorisieren. Oder?