Wie berechnet man den Minderungsbetrag im Mahnbescheid?
Hey,
ich habe im Mahnbescheid die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG mit 90,96 € und den Minderungsbetrag 3305 VVRVG mit 45,48 € aus einem Gegenstandswert von 173,14 € angegeben. Nun kam aber eine Monierung, der Minderungsbetrag sei zu hoch. Ich dachte der Minderungsbetrag sei die Hälfte von der Geschäftsgebühr..
Kann mir jemand sagen wie man diesen berechnet?
2 Antworten
Wie kommst du auf eine Geschäftsgebühr von 90,96 Euro? Auslagen sind nicht Teil der Geschäftsgebühr. Auch nicht die anteilige Umsatzsteuer. Beträgt die 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Wert von 173,14 Euro 63,70 Euro, hat der Rechtsanwalt damit 31,85 Euro anzurechnen.
Entweder das ist der Fehler oder es ergibt sich die zu hohe Anrechnung aus der Vorbemerkung 3 IV VV RVG:
(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet.
Wobei ich es schon kurios finde, dass eine zu hohe Anrechnung moniert wird. Denn es steht der Partei frei, eine niedrigere Forderung geltend zu machen.
Ich habe die Post- und Telekompauschale und die MwSt mit dazu gerechnet und hiervon die Hälfte genommen.. deshalb wurde der Minderungsbetrag auch als zu hoch moniert
Guten Abend,
wie kommst Du denn auf die Geschäftsgebühr von 90,96 €? Bei einem Streitwert von 173,14 € und einer Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 errechnet sich doch eine Geschäftsgebühr von 63,70 €, woraus dann 31,85 € anzurechnen wären.
Oder gibt es irgendeine Besonderheit bei der vorgerichtlichen Tätigkeit?
LG
Nein, die Anrechnung ergibt sich nur aus der Nettoposition des 2300ers. Auch die P+T-Pauschale findet keine Berücksichtigung. Es müssten somit 31,85 € angerechnet werden.
Ich vermute, Du hast den Mahnantrag online angefertigt, oder? Da hätte eigentlich eine Fehlermeldung auftauchen sollen bei einem solchen hohen Anrechnungsbetrag in Relation zur Gesamtvergütung.
Einen schönen Abend noch
Genau die 1,3 Geschäftsgebühr.. Dachte die Post- und Telekompauschale und die MwSt werden dazu gerechnet