Hallo,

ich habe als Privatperson bei Ebay einen Artikel bei einer Privatperson erworben. Im Anschluss an den Kauf kam es zu einigen Meinugsverschiedenheiten, sodass ich den Kaufpreis zunächst nicht überwiesen habe.

Der Kauf über 20€ fand am 02.05.20 statt. Der Verkäufer sendete mir dann dann 14.05.20 eine Mahnung mit der Androhung eines Inkassoverfahrens und der Forderung nach 5€ Mahngebühr. Etwas übertrieben wie ich finde aber gut.

Ich habe darauf hin am 22.05.20 die den Kaufpreis inkl. Versand per Überweisung gesendet, einfach um mir den "Zirkus" zu ersparen. Mahngebühren habe ich allerdings nicht überwiesen, da aus meiner Sicht völlig haltlos.

Der Verkäufer besteht allerdings auf Zahlung der Mahngebühr und will die Ware bis dahin nicht versenden.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ein Privatverkäufer auf Ebay einfach so willkürlich Mahngebühren verlangen und wenn ja in welcher Höhe? Grundsätzlich müsste dazu ja Verzug vorliegen, was meines Wissens nach erst nach 30 Tagen vorliegt.

Besondere Abreden gab es nicht, in der Auktionsbeschreibung stand dazu auch nichts drin.

Kennt jemand die genaue Rechtsgrundlage dazu?

Vielen Dank!