Hallo,

heute ist gegen meine verstorbene Mutter ist ein Mahnbescheid aus 2010 von einem Gewinnspielanbieter in Haus geflattert. Eine kurze google recherche ergab, dass es sich hier um eines der Abzockunternehmen der Branche handelt. Ich kann, obwohl meiner Mutter eigentlich immer alle Rechnungen abgeheftet hat, keine Rechnung über die Forderung des Unternehmens finden. Theoretisch wäre die Forderung mit ablauf dieses Jahres verjährt. Was mich in die Überlegung treibt, dem Gericht den Tod Meiner Mutter mitzuteilen.

Nach meiner Auffassung müssen dann erst die Erben ermittelt werden und dann ein neues Mahnverfahren eingeleitet werden, das dann allerdings sicher erst 2014 (also nach Ablauf der Verjährungsfrist) sein wird.

Nur wenn das berets eingeleitete Mahnverfahren auf die Erben umgeschrieben werden kann, dann wären wir zahlungspflichtig.

Weiß jemand welche der beiden Möglichkeiten hier zutrifft?

Im Voraus vielen Dank.