Mahnbescheid vom Amtsgericht?
Moin ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht wegen einer Forderung die ich vor Monaten nicht beglichen habe. Erstmal vorweg die Hauptforderung von 19,75€ sind berechtigt! Ich bin in der Zeit umgezogen deswegen ist das alles so untergegangen. Jetzt ist meine Frage 1. sind die Zinsen und Nebenkosten/Inkassokosten alle berechtigt und was genau muss ich jetzt tun um das in Raten abzuzahlen. Es kam dazu noch ein Brief wo ich Einspruch einlegen kann usw..
7 Antworten
Ja das ist gerechtfertigt und du musst es bezahlen. Ob eine Ratenzahlung bei so einem Betrag aber Sinnvoll ist? Das müsstest du dann mit dem Gläubiger absprechen. Am besten wäre es, es gleich zu bezahlen. Je länger du wartest desto teurer wird es
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- Gerichte wissen was sie tun, die Summe ist zu 99% berechtigt.
- Du kannst versuchen mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zustimmen muss er allerdings nicht.
- Mit einem Einspruch würdest du nur weitere Kosten erzeugen.
Gerichte wissen was sie tun, die Summe ist zu 99% berechtigt.
Erster Fehler. Den das Gericht hat diese Forderung nicht geprüft
Du kannst versuchen mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zustimmen muss er allerdings nicht.
Kann man machen, wenn gar nichts geht, man bezahlt aber knapp 100 € mehr.
Mit einem Einspruch würdest du nur weitere Kosten erzeugen.
Richtig, aber nicht zwingend für den Schuldner.
Die Kosten sind nämlich nicht durchsetzungsfähig.
Gerichte wissen was sie tun
Was für ein pauschaler Unsinn.
Gegen einen Mahnbescheid heißt das Rechtsmittel ´Widerspruch´ .
sind die Zinsen und Nebenkosten/Inkassokosten alle berechtigt
Nein sind sie nicht.
- HF
- Mahnauslagen (Mahnschreiben (mind. 3 Mahnbriefe per Post musst du erahlten haben))
- Gerichtskosten (Kosten für den Mahnbescheid)
- Zinsen sehen soweit okay aus
Diese Posten sind soweit zulässig.
Alle anderen Posten nicht & hier wurde sogar unnötigerweise ein RA eingeschaltet? Wäre unzulässig da Kostenverdopplung.
und was genau muss ich jetzt tun um das in Raten abzuzahlen
Davon ist abzuraten, wenn du nicht weitere 100 € an "Einigungsgebühr" bezahlen willst und nicht die volle Schuld anerkennen möchtest.
Inkassokosten wären hier maximal nach einer 0.3 Gebühr zulässig. Das entspricht 15,00 € für Inkassovergütung & 3,00 € für Auslagen.
Deinen Ratenzahlungsvorschlag musst du an das Inkasso richten, nicht an das Gericht. Den Widerspruch für diesen Mahnbescheid, jedoch an das Gericht.
Es kam dazu noch ein Brief wo ich Einspruch einlegen kann usw..
Und genau das solltest du auch tun & zwar innerhalb von 14 Tagen muss der Widerspruch beim Gericht eingehen.
Die Forderung ist dazu noch ungeprüft.
Eine Ratenzahlung musst du direkt beim Gläubiger, nicht beim Gericht beantragen. Der Name und die Adresse des Gläubigers stehen beim Mahnbescheid auf der linken Seite.
Da steht aber das das Gericht die Kosten nicht überprüft hat