Mahnverfahren nach Umzug?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit diesem Mahnverfahren. am März habe ich mal schwarz gefahren bei Metronom(Wolfsburg-Braunschweig), weil damals der Automat kaputt war, und ich bekommen 60 Euro Strafe, natürlich habe ich einen Widerspruch eingestellt, aber das Problem ist, auf der Website von Metronom kann man nur EMail-Adresse als Kontaktdaten hinterlassen. Und sofort kriege ich eine automatische Rückmeldung per E-mail, es besagt, meine Zahlungsfrist wird verschoben und ich muss auf die Antwort warten. Dann glaube ich natürlich, später werde ich auch den Bescheid per Email bekommen.
Eigenlicht bin ich seit März schon umgezogen, aber auf meinen Aufenthaltstitel steht die alte Adresse, die wurde auch von dem Schaffner aufgezeichnet. So danach glaube ich, Metronom hat die Strafe auf 30 Euro huntergesetzt (weil auf dem Mahnbescheid die Schuld 30 Euro ist)und die Antwort per Post zu meiner alten Anschrift geschickt, natürlich habe ich die gar nicht bekommen. Und dann kommen auch die Mahnbescheide von Inkassounternehmen. und am Ende September hat der Nachmieter einen sehr auffälligen Brief gefunden, also der gerichtlichen Mahnbescheid, und er hat mich kontaktiert.
ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist, weil der Metronom gar keinen Hinweis gegeben hat, dass ich die Antwort per Post bekommen kann.
Ich habe schon einen Widerspruch gegen gerichtlichen Mahnbescheid eingestellt, aber der wurde von Inkassounternehmen nicht entgegengenommen, wenn ich die Mühe sparen und direkt den Betrag zahle, kriege ich Negativeintrag für meinen Schufa oder nicht.
4 Antworten
Deine Sache klingt ein bissel konfus. Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht. dagegen musst du bei Gericht Einspruch ergeben. Dann muss der Gläubiger Klage einreichen und es kommt ggf. zum Prozess, in dem der Gläubiger seine Forderung beweisen muss.
Die Verkehrsbetriebe sind nicht blöd. Wenn die Forderung berechtigt ist, zahle am besten. Ist sie unberechtigt, nehme dir einen Anwalt.
Dass die Forderung auf 30€ reduziert wird, ist unglaubwürdig. Liegt seitens des Verkehrsunternehmen ein Fehler (Automat defekt) vor, mir Ast du nichts bezahlen.
ausserdem kommt für mein Verständnis der Beförderungsvertag, aus dem die 60€ Vertragsstrafe resultiert, nicht zwischen dir und dem Metronom sondern dir und dem Verkehrsverbund zustande. Damit wäre die Forderung von Metronom unberechtigt. Aber ich bin kein Jurist.
Was nützt dir denn Widerspruch? Du bist definitiv schwarz gefahren und wirst zahlen müssen. Wenn der Fahrscheinautomat defekt ist,musst du dich aktiv an den Zugführer wenden und nicht abwarten, ob er dich vielleicht nicht kontrolliert.
Ja ich möchte bei dem Schaffner ein Ticket nachkaufen, und die Situation auch erklärt, aber trotzdem kriege ich die Strafe. Zu der Strafe habe ich eigentlich keinen Widerspruch, ich habe schwarz gefahren, die Kosten muss ich in Kauf nehmen, aber meine Idee ist, wenn ich nur die Email-Adresse als Kontaktdaten hinterlassen kann, muss das Bahnunternehmen mir auch zumindest E-mail schicken, sodass ich weiß, die Antwort schon da ist. Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort
ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist, weil der Metronom gar keinen Hinweis gegeben hat, dass ich die Antwort per Post bekommen kann.
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Briefpost ist immer noch der "normal" Weg für dien Mahnverfahren und die damit verbundene Zustellung.
Auch andere z.B. öffentliche Zustellungen gehen an die Postadresse.
Es liegt/lag an Dir z.B. einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen um solche Probleme nicht zu "provozieren" bzw. billigend in Kauf zu nehmen.
wenn ich die Mühe sparen und direkt den Betrag zahle, kriege ich Negativeintrag für meinen Schufa oder nicht.
Möglicherweise stehst Du da schon drin.
Du kannst dies bei der Schufa erfragen.
muss das Bahnunternehmen zumindest mir eine Email schicken, sodass ich weiß, die Antwort schon auskommt oder?
Sie haben sicher Deine perönliche Daten aufgenommen (Adresse usw.). Das sind Deine Kontaktdate.
Eine Verpflichtung Mahnung er Mail zu verschicken gibt es nicht.
Es ist und bleibt der normale Weg, Mahnungen per Post zu verschicken. Wie Deine Meinung dazu aussieht, das muss den Schuldner nicht interessieren. Er handelt nach seinem Interesse.
Zumal E-Mail-Adressen oft/meist auch Fake-Adressen sein können.
Und bin ich verpflichtet, die Adressenänderung dem Bahnunternehmen zu informieren?
ich möchte fragen, ob dieser Mahnbescheid in diesem Fall noch berechtigt ist
Selbstverständlich. Bezahle deine Schulden und gut is.
Ja aber ich meine, wenn ich nur die Email-Adresse als Kontaktdaten geben kann, muss das Bahnunternehmen zumindest mir eine Email schicken, sodass ich weiß, die Antwort schon auskommt oder?