Unfallschaden auszahlen lassen?

Mein Arbeitskollege hat die Autotür unseres Firmenwagens gegen meine hintere Autotür gehauen und jetzt habe ich eine etwas größere Delle und zwei kleine Dellen davon. Da es mit dem Firmenwagen passiert ist kommt mein Chef natürlich für den Schaden auf.
Ich war mit dem Auto nun zu erst bei meiner Vertragswerkstatt, um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Die sagen, dass das ganze 4.000€ kosten wird. Ist natürlich klar, dass die mit so einem Preis kommen, wenn sie hören, dass das ein Versicherungsfall ist. Sie wollen die Tür ausbeulen und lackieren und die vordere Tür mit lackieren für einen farblichen sauberen Übergang.
Ich war dann noch bei einem anderen Lackierzentrum, um das Preislich einfach zu vergleichen. Diesmal aber nicht erwähnt, dass das ein Versicherungsfall ist. Bei ihnen würde das ganze um die 1.800€ kosten, jedoch nur für die ein Tür. Sie haben gemeint, sie können den farblichen Übergang noch nicht einschätzen, da müssen sie dann spontan schauen, ob sie die vordere Tür mit lackieren. Wenn das der Fall wäre würde man auch knapp auf 4.000€ kommen.
Ich hab mich aber gefragt, ob man das nicht einfach ausbeulen und polieren kann. Deswegen bin ich dann zu einem Kollegen von meinem Vater, der auch eine kleine Werkstatt betreibt. Der meinte aber auch am Ende, dass das wirklich lackiert werden muss und dessen Urteil vertraue ich auch.
Nun bin ich am überlegen, ob ich mir den Schaden von der Versicherung auszahlen lassen und es günstiger bei dem Kollegen von meinem Vater machen lasse. Aber wie genau gehe ich da vor ? Welchen Kostenvoranschlag lege ich der Versicherung von meinem Chef vor? Muss ich meinem Chef sagen, dass ich es mir auszahlen lass möchte?

Auto, Unfall, Lackierung, unfallschaden, Unfallversicherung, Versicherungsschaden, Kostenvoranschlag, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad
Terrassentür defekt - lässt sich nicht mehr kippen... + Vermieterfrage :-)

Huhu! :-)

Da ihr ja immer so super bescheid wisst...

Die Lage ist folgende ;-)

Seit Oktober 2009 bewohne ich eine 1,5 Zi-Wohnung, welche exakt 1 kippbares Fenster (in meinem Mini-Schlafzimmer) sowie eine Terrassentür (großes WoZi) besitzt.

Das Haus, in Welchem sich "meine" Wohnung befindet, ist ein MFH aus den frühen 80ern mit 11 Parteien - überwiegend (vermietete) Eigentumswohnungn.

2011 wurden in nahezu allen Wohnungen die Fenster kompletterneuert, meine Wohnung wurde jedoch ausgelassen, da mein Vermieter/Hausverwaltung etc. den Zustand der Fenster/T-Tür als noch "hinnehmbar" einschätzten - ok, dachte ich, haste wenigstens keinen Dreck inner' Bude ;-)

Im April diesen Jahres hatte ich dann zum 1. mal "massivere" Probleme mir meiner Terrassentür (ließ sich nicht mehr öffnen - bei einer Wohnung mit derart eingeschränkten "Lüftungsmöglichkeiten" kein Spaß. Naja. Vermieter kam, hat das Ganze wieder zurechtgebastelt - soweit so gut. Hauptsache, die Tür ließ sich wieder normal öffnen/schließen...

Nach dieser Sache stand jedenfalls zum 1. Mal zur Diskussion, dass auch in meiner bescheidenen 1,5-Raum Wohnung über kurz oder lang die Terrassentür + ggf. Fenster erneuert werden sollen.

Einige Wochen später wurden die Terrassentür + Fenster dann auch von einem Tischler (beauftragt durch meinen VM) vermessen, für einen ersten Kostenvoranschlag - ein zweiter Kostenvoranschlag sollte zeitnah durch einen weiteren Fachmann, welcher durch die Hausverwaltung bestellt werden sollte, erstellt werden...

Soo... jedenfalls ging kurz vor dem Ausmesstermin mit meinem VM und dem Tischler die Kippmechanik der Terrassentür plötzlich kaputt -das war Ende Juli. Der Tischler meinte, dass sich eine Reparatur eines solchen Mechanismus' im Prinzip nicht mehr lohnen würde, da viel zu aufwändig/teuer - und da "in absehabrer Zeit" ohnehin neue Türen kommen sollten, vereinbarten wir, diese Problem nicht weiter anzugehen...

Tja - nun haben wir mittlerweile Oktober, mein VM weiß noch nichts von einem 2. Kostenvoranschlag - d.h., bis hier wirklich neue Fenster kommen, dauerst es allerwenisgtens(!) 1-2 Monate (auch ein Spaß, mitten im Winter...).

Mich nervt die kaputte Terrassentür aber mittlerweile Tierisch - weil ich das Fenster außerhalb meiner Stoßlüftunsgphasen ganz gern auch einfach mal kippen würde und überhaupt dauert mir das alles echt zu lang momentan =(

Soll ich meinen VM nun ne Frist setzen, die kaputte Tür nun entweder zu reparieren - oder sich eben shcnellstmöglich(!) um einen Austausch derselbigen zu bemühen?

Ich zahle meine Miete wirklich äußerst gewissenhaft und immer pünktlich, nerve den VM nur im äußersten Notfall... aber wenn ich merke, dass man mich hinhalten will, dann werd auch ich mal sauer.

Sorry dafür, dass das Ganze nun etwas länger geworden ist... aber vielleicht habt ihr ja Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen soll. Denn ich möchte nicht bis zum Frühjahr warten, bis sich in der Hinsicht irgendwas tut!

"Verzweifelte" ;-) Grüße... Hummel ;-)

Wohnung, Fenster, Tür, kaputt, Vermieter, defekt, Kostenvoranschlag
Absurde Begründung, warum ich eine E-Roller-Reparatur unter Garantie selbst zahlen soll!?

Hallo,

bin ziemlich baff, nachdem ich heute in einem bekannten Geschäft war, das nach einem Planeten benannt ist..

Mein E-Roller, der noch unter Garantie läuft, da nicht älter als 1 Jahr, ging vor guten 2 Monaten kaputt (stockert beim Fahren).

Nun, da er bereits seit über 2 Monaten weg ist, ging ich zum Laden und fragte, was denn nun mit ihm passiert sei.

Der Verkäufer teilte mir mit, dass ich angeblich eine Benachrichtigung bekam. Diese kam nie bei mir an. Aber darum geht es mir letztendlich in dieser Frage nicht.

Sondern: in dem Kostenvoranschlag (Garantie?!) wurde behauptet, dass ich mit zu wenig Reifendruck gefahren wäre. Ich war so baff, dass ich nicht wusste, wie ich reagieren sollte. Ich fuhr immer mit genug Druck. Auch musste ich den Roller noch nie in dem ersten Jahr aufpumpen.

Der Mitarbeiter schrieb diese Aussage auf und meinte, dass ich in 1,2 Wochen wieder von ihnen hören/lesen würde.

Nun frage ich mich: Wie soll ich beweisen, dass der Defekt nicht mein Fehler ist??

Außerdem finde ich die Begründung, dass der E-Roller holpert, auf ein Fahren mit zu geringem Reifenluftdruck, zurückzuführen wäre, absurd, da der Schaden offensichtlich am Getriebe o. ä. liegen muss, nicht am Luftdruck.

Das Einzige, was mir bisher einfällt, ist, die Sache so lange hin und her zu zögern, bis Saturn keine Lust mehr hat, mit mir darüber zu diskutieren. Ich frage mich aber, ob das erfolgversprechend ist...

Achja, die Reparatur beläuft sich auf über 200 €.

Garantie, Gewährleistung, Reklamation, Kostenvoranschlag
Handwerker will Geld für Kostenvoranschlag?

Wie oben beschrieben möchte der Handwerker Geld für einen Kostenvoranschlag bzw. für seine Bemühungen die so nicht abgemacht wurden:

hinzufügen möchte ich außerdem, dass wir uns nur 1 mal getroffen haben und er gesagt hat, dass er die Unterschrift von mir benötigt, damit es weiter voran gehen kann. Zum 2 treffen wollte ich nicht fahren, weil er für dich gleiche Leistung 4tausend € mehr haben wollte. Wie sollte man sich sonst verhalten...

er schrieb:“Sehr geehrter Herr X,

es ist sehr irritierend, wie Sie sich verhalten. Erst halten Sie zwei Ortstermine nicht ein, dann lassen Sie

jemanden mitteilen, dass meine Bemühung zur Vorlage eines modifiziertem Angebot nicht gewünscht wird. 

In der Regel sind Angebote unverbindlich und kostenfrei, jedoch keine Projektleistung. 

Diese haben Sie zugestimmt und auch erhalten. Am Samstag, den 20.07.2019 haben Sie den veränderten 

Netzanschlussvertrag, mit Datum 19.07.2019 unterschrieben. Zu diesem Antrag habe ich die technischen 

Angaben auf Grund unseres vorherigen Gesprächs neu berechnet. Am 20.07.19 haben Sie um eine 

Bedenkzeit für das Angebot vom 19.07.2019 gebeten, aber entsprechend meiner Nachfrage ob der Antrag 

an den Versorger Stromnetz Hamburg so eingereicht werden soll, waren Sie einverstanden.

John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 bis 1900 hat in seinen Betrachtungen zur Qualität einiges

so erläutert: Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu verlangen. Nehmen Sie

das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn

Sie das tun, haben Sie auch genug Geld um für etwas besseres zu bezahlen.

Ich bitte die Rechnung 08.54.19 vom 19.August 2019 spätestens bis zum 06.September2019 auszugleichen.

Nach Fristablauf werde ich das Inkassounternehmen Creditreform mit meinen Interessen beauftragen.

Weitere Gebühren und Kosten gehen zu Ihren Lasten.

er hat nie etwas von kosten oder sonst etwa gesprochen, außer einmal und wollte, dass ich das Angebot von ihm unterschriebe, was ich nicht getan habe. Das einzige was ich unterschrieben habe war ein Brief zum Stromnetz.

kann ich da was machen oder muss ich jetzt die 200€ pauschale Zahlen?

Handwerk, Recht, Handwerker, Kostenvoranschlag
Privathaftpflicht will erst nach Rechnung zahlen?

Folgender Fall:

An Heiligabend hat meine Schwiegermutter einen Bilderrahmen kaputt gemacht und durch das zersplitterte Glas Risse in unsere Ledereckbank gemacht. Sie hat es gleich ihrer Privathaftpflicht gemeldet. Die Versicherung hat sich kurz danach bei mir gemeldet und wollte das ich durch eine Polsterfirma einen Kostenvoranschlag erstellen lasse. Diese Firma hat gesagt das der Schaden nicht repariert werden kann. Also habe ich die Versicherung wieder kontaktiert und dann sollte ich mich drum kümmern ob ich das beschädigte Teil als Ersatzteil Nach ordern kann und die sollen mir dann gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag zuschicken. Heute kam der Kostenvoranschlag, ich bin damit direkt zur Versicherung. Jetzt hat der Versicherungsvertreter zu mir gesagt sie zahlen erst wenn ich die Rechnung des bestellten Ersatzteils habe, ein Kostenvoranschlag bringe nichts. Ich habe mich wieder darum gekümmert eine Rechnung zu erhalten, doch der Verkäufer teilte mir mit das ich das Ersatzteil direkt an der Haustür bezahlen muss, Zahlung per Überweisung sei nicht möglich. Ich kann auf keinen Fall in Vorkasse treten, da es sich um knapp 500€ handelt und ich dieses Geld nicht habe. Weiß jemand was ich machen kann um vorab das Geld zu erhalten, denn den Schaden würde ich wirklich gerne beheben, die Eckbank ist gerade mal 9 Monate alt, aber ich weiß nicht wie ich es anstellen soll, da die Versicherung eben erst zahlt wenn ich die Rechnung habe, diese kann ich ohne das Geld aber nicht erhalten.

Recht, Schadensregulierung, Kostenvoranschlag, Privathaftpflicht
Umzugsfirma: Rechnung viel teurer als Angebot und Verschätzung Volumen

Meine Mutter ist mit einem Unternehmen umgezogen, das wir ihr empfohlen haben. Wir sind mit denen schon zweimal umgezogen und bisher hatten wir keine Probleme. Aber das ist jetzt wirklich komisch.

Die Firma war vor Ort und hat sich alles angeschaut. Danach hat meine Mutter sogar noch 1 Tonne weggeschmissen und aussortiert (Container). Ihre Küche sollte auch ab- und aufgebaut werden. Diesbezüglich hat die Firma extra den Schreiner für eine Vor-Ort-Besichtigung gesendet, um alles richtig einschätzen zu können, er war auch in dem neuen Haus, um sich alles anzuschauen. Soweit so gut.

Am Umzugstag mußte auf einmal zweimal gefahren werden, weil nicht alles in den LKW gepasst hat. In der Rechnung wurde dies als Mehraufwand von 15 Kubikmeter berechnet. Auf Nachfrage beim Umzugstag, warum dies nicht vorher angepasst wurde, kam die Meldung: wir haben keinen grösseren LKW.

Das Angebot umfasste ca. 1800 EUR, jedoch stand auch drin, daß der Aufwand der Küche separat berechnet wird, geschätzt ca. netto 400 EUR. Der Schreiner meinte schon bei der VorOrtBesichtigung, daß er vermutlich auch einen Tag später nochmal vorbeikommen müsse. Ja, ist ja okay, niemand hat aber erwähnt, daß dann das Angebot von 400 EUR nicht mehr zu halten sei. Nun waren es auf einmal beim Umzugstag auch 2 Schreiner, die auch am Folgetag gekommen sind. Die Materialkosten belaufen sich auf über 300 EUR zusätzlich inkl. 150 EUR Arbeitsplatte. Die Arbeitsplatte war auch vorher besprochen und kein Problem.

  1. Ist es üblich, daß für eine Küche Materialkosten von über 150 EUR auftauchen?

Ein paar Extras haben sie auch gemacht, was meine Mutter natürlich auch bezahlen möchte. Meine Mutter hat so ca. mit 2.500-2.600 EUR gerechnet, aber jetzt kam die Rechnung in Höhe von 3.400 EUR. Das ist ja schon mal einiges mehr. An- und Abfahrt wurde jeweils mit 1,5h berechnet. Die Strecke ist 64km von der Umzugsfirma zum Umzugsort.

  1. Nach meinem Empfinden muß meine Mutter nicht die Mehrkubikmeter bzw. die zweite Tour bezahlen, da ja extra ein Mitarbeiter vor Ort war, um alles einzuschätzen. Er hätte ja direkt sagen können, daß alles was teurer wird. Hinzu kommt noch, daß meine Mutter extra mit ihm besprochen hat, daß sie davon ausgeht, daß die Rechnung dann nicht überzogen wird, sondern im Rahmen bleibt, er meinte dazu: ja klar, er würde immer das Maximum als Angebot rausgeben, oft würde er drunter landen.

  2. Die Küche wurde völlig falsch eingeschätzt. An den zwei Tagen haben die beiden Schreiner bestimmt 12h lang die Küche an- und aufgebaut. Da hätte man doch auf jeden Fall auf einen Mehrpreis hindeuten müssen, oder? Hinzu kommt noch, daß meine Mutter ein Angebot vorliegen hat von der Küchenfirma, die das Ganze für ca. 600 EUR gemacht hätten. Da aber die Umzugsfirma drunter war und alles in einem Rutsch machen konnten, hat sie sich für die Umzugsfirma entschieden. Jetzt sind wir mit der Küche mal locker bei 1000

Wir sind aber doch keine Experten sondern die, wie können wir hier jetzt vorgehen?

Vielen Dank...

Rechnung, Umzug, Recht, Spedition, Kostenvoranschlag
Tierarztrechnung deutlich höher als Kostenvoranschlag

Hallo, Ich brauche dringend einmal einen Rat bezüglich einer Tierarztrechnung. Unser Hund hatte eine Verletzung am Schwanz. Da dieser sehr lang ist, wollte es nicht wirklich heilen und ist ständig wieder aufgeplatzt. Wir beschlossen daraufhin zum Tierarzt zu gehen. Dieser sah sich die Verletzung an, behandelte diese, verband sie und verabreichte noch 2 Spritzen. Kosten hierfür waren 75 Euro. Gleichzeitig riet er uns zu einer Amputation des Schwanzes, da damit zu Rechnen war, dass derartige Verletzung immer wieder auftreten werden, da die Rute wirklich sehr lang ist und er überall mit enormer Kraft gegen schlägt. Ich fragte daraufhin nach den gesamten Kosten, die dann auf uns zu kommen würden. Die Ärztin holte ihre Gebührenverordnung und nannte uns eine Preisspanne zwischen 160 und 200 Euro. Allerdings sagte sie man müsse so mit knapp unter 200 Euro rechnen, höchstens also 200. Eine Woche später, nach Verbandabnahme platzte die Wunde sofort wieder auf und ich vereinbarte einen Termin zur OP. Ich brachte ihn hin und musste eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der auch ein Preis von circa 160-200 Euro vermerkt war- eventuelle Mehrkosten. Als Ich ihn nun abholte und die Rechnung bezahlen wollte nannte mir die Dame am Empfang einen Preis von 350 (!!!!!!) Euro. Demnach 150 Euro mehr als der Höchstpreis der mir im voraus genannt wurde. Die Auflistung einzelner Positionen habe ich mir geben lassen. Leider wollte ich in dem Moment nur nach Hause und habe nur an den Hund gedacht, im Nachhinein bin ich mir aber sicher, dass das jawohl nicht sein kann?!? Sie hätten doch dann zumindest anrufen MÜSSEN. Heute muss ich zur Nachuntersuchung. Ich möchte mir allerdings die hohe Rechnung nicht so gefallen lassen und werde das heute ansprechen! Ich bin Studentin und ein plötzlich so hoher Betrag ist für mich einfach heftig. Was sind meine Möglichkeiten, wie kann ich das ansprechen und wie sieht das ganze rechtlich aus? Ich wäre euch so dankbar über antworten, wie gesagt der Termin ist in 2 Stunden. Ganz liebe Grüße!!

Finanzen, Kostenvoranschlag
Muss ich ohne Kostenvoranschlag für Reperaturen zahlen?

Hallo, ich habe folgendes Problem. Einige Minuten nach der Benutzung meines Backofens ist die Scheibe ohne Einwirkungen meinerseits gesprungen. Dieses habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, in der Annahme das er dies in Zuge der Instandhaltung repariert. Als ich meinen Vermieter ansprach, stimmte er zu, ohne sich den Schaden anzusehen, einen neuen Herd zu besorgen. Daraufhin schlug ich ihm vor, das eine neue Ofenscheibe genügen würde. Ca. 1 Woche später stand die neue Scheibe vor meiner Tür. Da ich diese nicht selbst montieren konnte, sprach ich meinen Vermieter an und er baute diese Wortlos bei mir ein. Wenige Stunden später fand ich eine Rechnung in meinem Briefkasten über ca. 100€ für die Scheibe. Bis dahin war nie die Rede davon, das ich für den Schaden aufkommen muss. Auf diese Rechnung abgesprochen meinte mein Vermieter das ich froh sein könnte, das er mir nicht noch den Einbau in Rechnung stellt, da es schließlich mein Verschulden wäre. "Laut Mietvertrag trägt der Mieter die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperaturen 80€ nicht übersteigt." Meine Frage hierzu: Darf mei Vermieter solche Rechnungen auf mich abwälzen, insbesondere wenn er mir keinen Kostenvoranschlag gemacht hat?

Mietrecht, Reparatur, Kostenvoranschlag
Nicht abgesprochene Kosten bei Hochzeitsfeier

Hallo,

wir haben vor einem Monat in einer Winzergenossenschaft unsere Hochzeit gefeiert. Im Vorfeld wurde abgesprochen, dass Miete und Servicekosten (15€/h) anfallen. Getränke werden bei ihnen immer auf Komission vom Getränkehändler bestellt. Weine werden natürlich vom Haus bereitgestellt. So weit so gut. Wir haben das alles mündlich vereinbart und hatten auch keinen Grund/Zweifel, warum wir das schriftlich verlangen sollten.

Nun kam die Rechnung und zu unserem Erstaunen wurden nicht nur die vereinbarten Servicekosten in Rechnung gestellt, sondern auch für alle Getränke außer den Weinen Gaststättenpreise verlangt (kleines Bier 2,5€, Flasche Cola 3€,...). Zusätzlich wurden Mieten für Hussen und Bierbänke angegeben, die vorher nie erwähnt wurden. Auf Nachfrage wurde behauptet, dass uns eine Preisliste für Veranstaltungen gegeben wurde, die wir definitiv nie bekommen haben.

Nach ein paar Emailwechseln und null Einsicht, haben wir zumindest den unstrittigen Teil überwiesen, warten aber seit 1,5 Wochen auf eine weitere Rückmeldung und haben stattdessen heute eine Zahlungserinnerung über den Restbetrag bekommen.

Weiß jemand von rechtlicher Seite Rat? Ist der Anbieter in der Bringschuld und hätte alle Preise schriftlich geben sollen, oder ist das unsere Schuld und wir hätten das verlangen sollen? Ist es nicht unüblich, einerseits Service zu berechnen und dann aber trotzdem Gaststättenpreise und Miete zu kassieren?

Vielen Dank schonmal im Voraus

Hochzeit, Kosten, Kostenvoranschlag
Muss ich den Kostenvoranschlag selber bezahlen, bzw. Gutachten, weil mir jemand mit seiner Autotüre gegen meine Fahrertüre geschlagen hat?

Ich saß im Fahrzeug und der Fahrer hob die Hand weil er es auch gemerkt hat. Dann bin ich ausgestiegen. Er sagte er hätte auf den Türgriff geschlagen. Man sah weiter vorne eine Delle. Als ich ihn gebeten hatte die Türe aufzumachen, hat man gesehen dass es genau in die Delle reingeht also ca. 10 cm vor dem Türgriff. Ich sagte ihm ob er mir seine Daten geben kann. Sein Kollege hat dann auf türkisch was gesagt was ich nicht verstand und dass es nicht von ihm ist. Der Fahrer sagte, du kannst Polizei holen. Ich sagte das werde ich jetzt machen.

Er lief dann einfach weg in ein Lokal während ich die Polizei angerufen habe und kam wieder zurück und die beiden sind dann einfach weggefahren. Die Polizei kam dann und hat die Fahrertüre vermessen und ihn angerufen. Ich fuhr dann hinter der Polizei her auf einen Parkplatz und dann hat die Polizei ihn gebeten ihn neben mir auf den Parkplatz zu stellen. Und auch seine Türe war beschädigt. Die Polizei sagte ihm dass seine Türe auch keine Haltepunkte hat und sagte ihm dass es eigentlich Fahrerflucht war, was er gemacht hat und ich wurde als Zeuge vernommen und die Polizei fertigte eine Strafanzeige und sagte mir dass ich mein Geld bekomme.

Frage: Muss ich ein Kostenvoranschlag machen oder Gutachten. Wenn ich Gutachten mache wird das nur bezahlt wenn es über 1000Euro liegt, wo ich mir nicht sicher bin. Wenn ich aber Kostenvoranschlag mache, muss ich das auch selbst bezahlen wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse. Also ist mir das Geld für den Kostenvoranschlag auf jeden Fall futsch wenn ich das bei werkstatt machen lasse?

Ich müsste mir dann einen Gutachter suchen, der auch Kostenvoranschläge macht oder wie gehe ich vor? Oder muss von der gegnerischen Versicherung einer kommen? Ich wohne bei Ansbach.

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Fahrerflucht, Gutachten, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Rechnung für einen Kostenvoranschlag nach Unfall (als Geschädigter)?

Hallo! Ich habe ein kleines Problem: Vor kurzem ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren. Dieser hat sich auch an die Polizei gewandt, hat alles super funktioniert. Ich habe mich darauf mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese verlangten, dass ich den Schaden reparieren lasse oder Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen lasse, nach dem dann abgerechnet wird. 

Daraufhin bin ich zu einer KFZ-Werkstatt gegangen, die den Kostenvoranschlag auch gemacht haben und darauf zur Versicherung geschickt haben. Kurz darauf habe ich auch die Schadenszahlung erhalten. 

Nun zur Frage: Nach gut einer Woche habe ich nun von der Werkstatt eine Rechnung für den Kostenvoranschlag erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe versucht, mich ein wenig schlau zu machen und habe folgendes gefunden: 

„Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss.“

Solche Kosten wurden nicht vereinbart (die Werkstätten habe ich zusammen mit meinem Vater aufgesucht). Die Rechnung kam heute mit der Post. Leider waren nichtmal die AGBs der Werkstatt beigelegt, auf der Rechnung befindet sich nur folgender Vermerk: 

„ES GELTEN DIE IM AUSHANG BEFINDLICHEN AGB“

Nach meiner Kenntnis muss auf die AGB schon vor Vertragsabschluss (der meiner Meinung nach nie wirklich stattgefunden hat) hingewiesen werden, oder? 

Ich hoffe, Sie können mir bei diesem Fall behilflich sein. Danke!

Grüße, Niclas Krasenbrink 

KFZ, Recht, Unfallversicherung, Kostenvoranschlag, Auto und Motorrad
Dachdecker stellt Sturmschaden am Dach fest, Gebäudeversicherung verweigert Zahlung, da Versicherungsnehmer das Datum des Sturms nicht benennen kann, korrekt?

Wir wohnen in einer DHH, die vorne in der 1. Etage eine Dachgaube hat. Oberhalb der Dachgaube befindet sich in der 2. Etage kein Fenster, so dass die Gaube von oben nicht von uns angesehen werden kann.

Letztens erhielten wir eine neue Heizung und zwecks Installation der Abluft stieg ein Dachdecker aufs Dach, um das Rohr durch das Dach der 2. Etage zu ziehen.

Beim Blick nach unten fiel ihm auf, dass sich oben auf der Gaube der 1. Etage die Dachziegel verschoben hatten. Er sagte, dies sei eindeutig ein Sturmschaden.

Zudem fanden wir einige Wochen vorher im Garten eine Firstendplatte, die aus dem Giebel gefallen war und wohl schon einige Zeit im Garten gelegen hatte.

Der Dachdecker riet dazu, den Sturmschaden der Wohngebäudeversicherung zu melden.

Beim Telefonat fragte die Versicherung, wann denn der Sturm gewesen sei. Ich sagte, dies sei unklar, da der Schaden erst jetzt bemerkt worden ist. Da wir selbst nicht aufs Dach steigen und der Schaden weder von unten, noch, mangels Fenster im 2. OG, von oben gesehen werden kann.

Lediglich wenn man aufs Dach steigt, kann man den Schaden sehen.

Die Versicherung erbat daraufhin einen Kostenvoranschlag von einem Dachdecker.

Dieser beläuft sich unter 1000€ und wurde der Versicherung zugesendet.

Heute kam die Antwort der Versicherung, dass sie nicht zahlt, da zu dem Zeitpunkt, als der Schaden gemeldet wurde, gar kein Sturm war. Man habe alte Wetterberichte durchgesehen.

Wir hatten aber bereits am Telefon gesagt, dass es sich vermutlich um einen Sturmschaden handelt, der schon einige Wochen oder Monate alt ist.

Trotz dieses Wissens verlangte die Versicherung ein Angebot. Wenn sie nie vorhatten, einen Schaden unbekannten Datums zu regulieren, warum veranlassen sie erst, dass ein Dachdecker sich die Mühe macht, ein Gutachten samt Angebot zu erstellen??

Ist es tatsächlich so, dass eine Versicherung die Regulierung mangels Schadensdatum verweigern kann, OBWOHL der Gebäudeinhaber den Schaden selbst gar nicht sehen KONNTE, sondern nur ein Dachdecker? Lohnt sich ein Widerspruch?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Dach, Dachdecker, Dachziegel, Gebäudeversicherung, Versicherungsfall, Kostenvoranschlag, Sturmschaden, Hausdach, Auto und Motorrad