Folgender Fall: nach einem Versicherungsschaden sagt die Versicherung aufgrund eines Kostenvoranschlages die Zahlung zu. Firma geht aber pleite, eine andere Firma führt Auftrag günstiger aus, die Montagekosten/Arbeitslohn sind niedriger.

Versicherungs will Abschlußrechnung. Zahlt die Versicherung nun lt. dem höheren und genehmigten Kostenvoranschlag oder lt. der günstigeren Schlußrechnung nach Behebung des Schadens?