Ich habe ein Haus erworben an dem 2013 ein beträchtlicher Hagelschaden entstand. Dringend notwendige Arbeiten wie neue Dachfenster wurden ausgeführt und abgerechnet. Für Malerarbeiten an Fassade, neuer Markisenstoff und drei neue Rolläden gibt es Kostenvoranschläge sind aber weder ausgeführt noch beglichen. Was einen noch offenen Wert von 7800 .- Euro entspricht! Beim Kauf des Hauses habe ich notariell eine Abtritterklährung des Verkäufers an mich erhalten. Die R&V Versicherung meint nun aber: Erstattung der Kosten nur nach Rechnung (tatsächlicher Reparatur) und pauschal auf Kostenvoranschlag geht nichts. Für mich deshalb ein Problem weil das erworbene Haus von mir grundsaniert wird. Da macht es keinen Sinn eine Fassade kostenintensiv malern zu lassen und ein Jahr später mit dem Vollwärmeschutz wieder zu verdecken, oder einen Markisenstoff zu ersetzen wo ich doch gar keine Markise haben möchte.... Mich ärgert das Vorgehen der R&V auch deshalb, da ich bei meinem bisherigen Haus die identischen Schäden hatte und alles auf Kostenvoranschlag von der Würrtembergischen erstattet bekam. Unbürokratisch und schnell mit Verrechnungsscheck.