Kostenvoranschlag vom maler verbindlich?
hallo,
wir hatten heute eine maler firma da, die unser haus streichen sollten. Allerdings bin ich von denen nicht mehr so wirklich begeistert ( die sagten mir, mein haus wäre hohl...) und ich werde es nun voraussichtlich nicht machen lassen. Zumal mir der maler nicht sagen konnte, was es grob kostet...
Sie wollen morgen zum messen des hauses gekommen aber ich hab leider keinen erreicht , da sie direkt ganz früh kommen wollen aber ich weiss nicht genau wann...von daher weiss ich nicht wie sie reagieren wenn wir den kostenvoranschlag ablehnen.
können die denn rechtliche schritte gegen uns einleiten bzw. irgend eine pauschale verlangen für die "arbeit" des ausmessens?
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1 Antwort
Ich denke, wenn vorab nicht gesagt wurde das du das messen bezahlen musst, musst du nichts bezahlen für einen Kostenvoranschlag.
1. Beispiel : Willst du dir bei Ikea eine Küche kaufen, kostet das Ausmessen Geld ausser du kaufst dann auch eine Küche.
2. Beispiel : Wir wollten uns mal Fliegengitter machen lassen. Es kam jemand zum Ausmessen und hat ein Angebot erstellt. Das Angebot hatten wir nicht angenommen und dennoch mussten wir nichts zahlen.
Dann solltest du auch nichts zahlen müssen. Evtl findest du was dazu auf der Homepage vom Maler.
Klar gehen die davon aus das das Angebot beauftragt wird, macht jede Firma.
naja, ich denke schon das die davon ausgehen das wir das angebot annehmen. wollten wir ja auch, aber ich fühl mich mit denen einfach nicht wohl.. aber angesprochen wurde es nicht