Kostenvoranschlag an die Polizei?
Mir ist letzte Woche eine Frau ans Auto gefahren. Es gibt anscheinend auch eine Zeugin. Ich war selbst nicht dabei weil sie an mein parkendes Auto gefahren ist. Dies wurde der Polizei gemeldet. Die Polizei will jetzt einen Kostenvoranschlag für den Schaden haben. Das war zuvor noch nie der Fall. Warum genau braucht die Polizei ebenfalls den Kostenvoranschlag?
7 Antworten
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Die wollen wissen wie hoch der Schaden ist, da bei Fahrerflucht - was wenn ich das richtig verstehe war ja eine Fahrerflucht hier - die Strafe gemildert / ganz davon abgesehen werden kann wenn der Schaden gering genug ist und der Täter sich binnen 24 Std. selbst bei der Polizei gemeldet hat.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
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Ist zumindest unüblich.
Bis auf die Tatsache, dass sie in ihrem Bericht eine Schätzung der Schadenshöhe tätigen - die weder realistisch, noch professionell, schonmal gar nicht verlässlich und nicht selten meilenweit daneben ist - haben sie mit der Schadensregulierung nichts zu tun.
Gruß S.
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Mir ist letzte Woche eine Frau ans Auto gefahren
Womit? Hatte die Rollschuhe, Rollator, Fahrrad oder einen LKW?
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Je nach Schadenshöhe wäre es Fahrerflucht und es müsste ermittelt werden. Sind das hingegen Kratzer, die sich für 10€ mal eben mit einem Lackstift entfernen lassen, wird da nicht weiter ermittelt.
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Je nach Schadenshöhe wäre es Fahrerflucht
Das ist nunmal sowas von falsch, falscher geht es nicht.
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Beides ist Fahrerfluch. Aber erst ab 500€ wird gegen unbekannt ermittelt.
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Das weiß ich. Es war ja nur ein Beispiel anhand der Antwort von HansHans355.
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"Fahrerfluch" ist gut :) Ich verfluche auch Leute die mein Auto beschädigen und dann flüchten.
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Ach komm schon,war ein lustiger Verschreiber.Gerade ich würde hier niemals den Oberlehrer spielen.Grammatik,Satzeichen und was es sonst noch zu beanstanden gibt überlasse ich den Klugschei..ern.
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So wie ich das rauslese ist es eine Verkehrsunfallflucht?
Normalerweise ist die Höhe des Schadens der Polizei egal, da diese nichts mit der Schadensregulierung zu tun hat, es sei denn der Schaden ist unter 25€, dann zählt es nicht als Verkehrsunfall.
Bei der Verkehrsunfallflucht will aber der Staatsanwalt meist die Höhe des Schadens wissen. Ist es nur ein leichter Kratzer, kann man behaupten „ja gut, der Verursacher hat es schlichtweg nicht bemerkt“. Ist es jedoch ein großer Schaden, kann man von einer Bemerkbarkeit ausgehen. Auch an sowas macht der Staatsanwalt das Strafmaß fest.
Also wenn ich einem einen Kratzer in die Tür haue und verschwinde ist es keine (weil nicht teuer) rausche ich aber einem meinetwegen den kompletten Spiegel ab (das ist schon teurer) ist es eine?