Hallo, ich habe folgendes Problem. Einige Minuten nach der Benutzung meines Backofens ist die Scheibe ohne Einwirkungen meinerseits gesprungen. Dieses habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, in der Annahme das er dies in Zuge der Instandhaltung repariert. Als ich meinen Vermieter ansprach, stimmte er zu, ohne sich den Schaden anzusehen, einen neuen Herd zu besorgen. Daraufhin schlug ich ihm vor, das eine neue Ofenscheibe genügen würde. Ca. 1 Woche später stand die neue Scheibe vor meiner Tür. Da ich diese nicht selbst montieren konnte, sprach ich meinen Vermieter an und er baute diese Wortlos bei mir ein. Wenige Stunden später fand ich eine Rechnung in meinem Briefkasten über ca. 100€ für die Scheibe. Bis dahin war nie die Rede davon, das ich für den Schaden aufkommen muss. Auf diese Rechnung abgesprochen meinte mein Vermieter das ich froh sein könnte, das er mir nicht noch den Einbau in Rechnung stellt, da es schließlich mein Verschulden wäre. "Laut Mietvertrag trägt der Mieter die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperaturen 80€ nicht übersteigt." Meine Frage hierzu: Darf mei Vermieter solche Rechnungen auf mich abwälzen, insbesondere wenn er mir keinen Kostenvoranschlag gemacht hat?