Mir hat heute einer seine Autotür gegen meine geknallt und dann gesagt dass er mir seine Personalien gibt, ich habe Polizei geholt wie soll ich mich verhalten?

7 Antworten

Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft hat für dich keinerlei Bedeutung. Was für dich relevant ist, sind die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verursacher, also die Übernahme der Kosten für deinen Schaden.

Dieser wird bei Autos ganz easy über die Haftpflichtversicherungen geregelt. Ruf bei der Versicherung des Unfallgegners an und melde dort den Schaden. Welche das ist, kannst du mit seinem Kennzeichen ganz einfach beim sogenannten Zentralruf der Autoversicherer herausfinden. Ebenfalls ist es sinnvoll, den Unfall auch direkt der eigenen Versicherung zu melden, falls der Gegner versuchen sollte, die Schuld auf dich abzuwälzen.

Und dann machst und lässt du all das, was die Versicherung dir sagt. Das ist alles wirklich simpel!

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Die einen Anwalt nehmen und alles den regeln lassen. Bezahlen muss den Dein Unfallgegner bzw. dessen Versicherung in jedem Fall!

Woher ich das weiß:Hobby – Das einzige, mir verbliebene Hobby.

Wende Dich an seine Versicherung, hole einen Kostenvoranschlag in der Werkstatt. Und dann frage die Versicherung dass sie Dir schriftlich bestätigen, dass Du es reparieren lassen kannst. Und dass die Werkstatt direkt mit ihnen abrechnen darf.

Der ganze Hergang gestaltet sich etwas undurchsichtig.

Hat er dir die Türe mit Absicht in deinen Wagen gerammt oder aus Versehen? Was ist vorher passiert? Habt ihr euch wegen Parkplatz gezofft? Hat er dir nun seine Personalien gegeben oder nicht? Um einen Notfall handelt es sich bei so einem Bagatellschaden auch nicht, da wählt man nicht den Notruf, Stichwort:

Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, § 145 StGB.

Da Du schreibst, das die Polizei den Unfallgegaer angerufen hat, hast Du augenscheinlich seine Personalien doch bekommen inklusive Kennzeichen.

Dann wählt man den Zentralruf der deutschen Autoversicherer und läßt sich die Versicherungsgesellschaft nennen, bei der das andere Fahrzeug versichert ist. Dieser meldet man dann den Schaden, ganz einfach.
Dort wird man dir schon sagen ,was weiter passiert. Entweder bestellen die einen Gutachter oder sagen dir gleich, ob du es raparieren lassen kannst. Aber nichts auf eigene Faust unternehmen, sonst könntest Du auf den Mehrkosten sitzen bleiben, Du hast nämlich eine Schadenminderungspflicht.