Hallo,

muss die private Haftpflichtversicherung einen Schaden gemäß Kostenvoranschlag regulieren oder kann die Versicherung auch auf das Einreichen einer Rechnung bestehen? Der Geschädigte könnte sich ja auch überlegen, den Schaden einfach unrepariert zu lassen und das Geld aus dem Kostenvoranschlag für andere Zwecke zu benutzen. Gibt es offizielle/gesetzliche Regelungen?

Mit freundlichen Grüßen!