Hallo! Ich habe ein kleines Problem: Vor kurzem ist mir jemand in mein parkendes Auto reingefahren. Dieser hat sich auch an die Polizei gewandt, hat alles super funktioniert. Ich habe mich darauf mit seiner Versicherung in Verbindung gesetzt. Diese verlangten, dass ich den Schaden reparieren lasse oder Ihnen einen Kostenvoranschlag zukommen lasse, nach dem dann abgerechnet wird. 

Daraufhin bin ich zu einer KFZ-Werkstatt gegangen, die den Kostenvoranschlag auch gemacht haben und darauf zur Versicherung geschickt haben. Kurz darauf habe ich auch die Schadenszahlung erhalten. 

Nun zur Frage: Nach gut einer Woche habe ich nun von der Werkstatt eine Rechnung für den Kostenvoranschlag erhalten. Ist dies überhaupt rechtens? Ich habe versucht, mich ein wenig schlau zu machen und habe folgendes gefunden: 

„Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss.“

Solche Kosten wurden nicht vereinbart (die Werkstätten habe ich zusammen mit meinem Vater aufgesucht). Die Rechnung kam heute mit der Post. Leider waren nichtmal die AGBs der Werkstatt beigelegt, auf der Rechnung befindet sich nur folgender Vermerk: 

„ES GELTEN DIE IM AUSHANG BEFINDLICHEN AGB“

Nach meiner Kenntnis muss auf die AGB schon vor Vertragsabschluss (der meiner Meinung nach nie wirklich stattgefunden hat) hingewiesen werden, oder? 

Ich hoffe, Sie können mir bei diesem Fall behilflich sein. Danke!

Grüße, Niclas Krasenbrink