Hallo, die Arge verlangt als Beweis der Betriebskostenabrechnung die Belege(Ölrechnung, Schornsteinfeger etc.) vom Vermieter. Ist das rechtens, sollte die BK-Abrechnung als Berechnungsgrundlage nicht ausreichen? Hat das schonmal jemand so erlebt? Wer kann helfen? Was passiert, wenn diese nicht eingereicht werden, hat da Kosequenzen für den ALGII Empfänger?