Guten Abend :) Beim heutigen postgang stellte sich heraus dass ich eine Nachzahlung von über 650 € für das Jahr 2013 zahlen muss. Das doofe an der Sache ist, dass ich erst im November 2013 eingezogen bin. Ich also NUR 2 Montag im Jahr 2013 dort Heizung ect. Genutzt habe. Welche rechtliche Grundlage liegt vor, dass der Vermieter mir für das ganze Jahr die Betriebskosten berechnet ??? Kann er das machen ???