Hallo Leute,

ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten und soll 800 EURO an Heizkosten nachzahlen. Dagegen habe ich bereits Widerspruch eingelegt und jetzt folgenden Brief erhalten.

"Sehr geehrter Herr...

Wir haben Ihren Widerspruch zur o.g. Betriebskostenabrechnung eingehend geprüft und möchten Ihnen im Ergebnis mitteilen, dass der Verbrauch am Wohnzimmerheizkörper korrekt abgelesen und berechnet wurde. Die Verbrauchsentwicklung im Jahr 2014 lässt keinen Schluss auf einen defekten Heizkostenverteiler zu.Auch eine Mängelanzeige von Ihnenzu einer evtl. defekten Heizung ist uns nicht bekannt.Sollte ein Mangel oder Defekt vorliegen, melden Sie dies bitte Ihrem Hausmeister. Im Display jedes Heizkostenverteilers können Sie Ihren aktuellen sowie auch den Vorjahreswert ablesen und miteinander vergleichen.Ein Widerspruch, der auf evtl. Mängel aufmerksam macht, aber erst mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung ausgesprochen wird, ist meist nicht zu halten, da die s.g. Mitwirkungspflicht bei der Erfassung und Beseitigung von Mängeln nicht befolgt wurde. Ihre Betriebskostenabrechnung behält somit ihre Gültigkeit."

Ich muss dazu sagen hier kommt kein Mensch mehr zum Ablesen da dies von ausserhalb ermittelt wird.

Meine Frage, kann man hier nochmal 'nen schlauen Brief schreiben oder muss ich mich an eine andere Stelle wenden? Ich kann mir nicht vorstellen mit einem Heizkörper 800 EURO verballert zu haben, selbst wenn dieser ständig an wäre.