Hallo Liebe Leser,

Ich habe mal wieder iene Frage zwecks Betriebskostenabrechnung.

Und zwar habe ich noch Mietschulden beim Vermieter bekomme aber eine kleine nette Summe wieder würde die gerne in andere Rückzahlungen stecken und frage mich nun ob der Vermieter das Guthaben voll ganz oder zum Teil einbehalten oder verrechnen darf. Ich bin bei keinem Sozialamt oder Arge.

Es wäre auch sehr Hilfreich mal wieder ein paar offizielle § dazu beigelegt zu bekommen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus

Lieben Gruß

Tjakale