Hallo,
ich habe meinen Sohn zum 30.6. von seinem Fußballverein abgemeldet, jedoch muss man dort jeweils schon im ersten Quartal eines jeden Jahres das komplette laufende Jahr bezahlen, also auch in die folgende Saison hinein, da das Geschäftsjahr bei denen von Januar bis Dezember läuft.
Es gibt jetzt aber keine Rückerstattung für Juli bis Dezember, weil es in deren Satzung steht, dass man das gesamte Geschäftsjahr im Voraus zu bezahlen hat (steht so in deren Satzung).
Hat das so seine Richtigkeit? Ich meine, wenn es in deren Satzung steht, heißt das ja nicht automatisch, dass es auch korrekt und wirksam ist.
Weiß da jemand mehr, wie es aussieht? Es geht zwar um relativ wenig Geld, aber der Verein streicht sich das trotzdem ein und leistet keinen Gegenwert, was ja dann irgendwie auch nicht richtig erscheint.
Gruß