Vertragsabschluss ohne vorgezeigten Personalausweis gültig?
Angenommen, Person A schließt mit Person B einen Vertrag ab. Person A und Person B kennen sich nicht. Person A unterzeichnet diesen Vertrag, ohne dass sich Person B den Personalausweis von Person A hat zeigen lassen. Ist dieser Vertrag dann überhaupt gültig, bzw. in irgendeiner Form anfechtbar, wenn ja Person B keinen einzigen Nachweis der Unterschrift gesehen hat?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Wenn jemand passende Paragraphen dazu kennt, wäre es noch hilfreicher! :)
Danke im Voraus!
Personalausweis,
Recht,
Vertrag,
Unterschrift