Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Habe jedoch schon die mündliche Zusage von meinem Arbeitgeber, das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte. Vorschriftsgemäß habe ich mich dennoch 3 Monate vor auslaufen meines befristeten Vertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet. Ich habe Sie auch von der mündlichen Zusage informiert aber trozdem möchten die schon meine kompletten Angaben, Bewerbung, Lebenslauf usw. (Nennt sich Arbeitspaket Teil 3). Bin ich verpflichtet denen diese Angaben schon jetzt zu machen? Ich meine wir würden uns gegenseitig viel Arbeit ersparen. Gibt es nicht ein Gesetz dazu?