Ich würde gerne zu folgenden Fall wissen:

Vor zwei Wochen habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Der Umzug in die neue Wohnung sollte im Oktober erfolgen. Von beiden Seiten war alles geklärt, der Mietvertrag unterschrieben und** in Ordnung.** Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf von meiner Vermieterin, dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag zurücktreten. Als Grund nannte sie mir, meinen noch bestehenden Eintrag bei der Schufa.

Nun würde ich gerne wissen, ob dies rechtens ist und die Vermieterin so einfach per Telefon zurücktreten kann. Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen (meiner Meinung nach hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun)

Um eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.