Abstandsmessung nur mit Film ohne Angehalten worden zu sein

Liebe Community,

 

ich habe heute leider ein Schreiben ("Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit") von der Polizei bekommen. Folgender Sachverhalt liegt vor:

 

Ich bin mit einem Mietwagen auf der A9 Nürnberg Richtung München in Reichertshofen "gemessen" worden. Was mich wundert ist die Tatsache, dass ich bisher gedacht habe, man müsste nach einer Videoaufzeichnung direkt von den Beamten angehalten werden. Ich wurde weder angehalten noch habe ich irgendeinen Blitz gemerkt...

Als Beweismittel ist "Video,Foto," angegeben. Bei Zeugen steht lediglich: "POK XXX VPI Ingolstadt". Hier wundert mich, wieso es nur einen Zeugen gibt. Normal müssen doch (Verkehrs-)Polizisten im Einsatz mind. zu zweit sein, oder?

Bei Bemerkungen steht:

"Film XXX - Video-Aufzeichnung/Messverfahren

Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz"

Was kann man daraus schließen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich über einen größeren Zeitraum nur so wenig Abstand eingehalten habe (19,43 Meter bei 132 km/h).

Wie kann ich die Messung anzweifeln? Was sollte ich jetzt am Besten tun? Da es sich um eine Strafe von 240€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + Verwaltungsgebühren (~25€) handelt, bin ich sogar am Überlegen ob sich ein Anwalt lohnen würde.

Ich hoffe ihr könnt mir zeitnah helfen, da ich ja nur eine Frist von 1 Woche habe.

 

Vielen Dank!

Autobahn, Blitzer, Mietwagen, Abstandsmessung
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