was darf mein vermieter und was nicht?

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Er darf die Wohnung nicht vorher haben.

Das mit dem Jugendamt ist bestimmt leeres Gerede.

Falls er eine illegale Räumungsmaßnahme durchführt wird es teuer.

Im Zeitmietvertrag sollte klar geregelt sein bis wann die Wohnung vermietet ist.

Hier ist zu prüfen,ob es im rechtlichen Sinne ein Zeitmietvertrag ist.

Denn wenn folgende 3 Gründe nicht gegeben sind,ist ein Zeitmietvertrag automatisch ein gesetzlicher Mietvertrag mit den 3 Monatsfristen.

Mieter und Vermieter können nur noch eine feste Laufzeit vereinbaren, wenn der Vermieter nach Ablauf dieser Mietzeit eine von 3 gesetzlich zugelassenen weiteren Verwendungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will und wenn er dies dem Mieter bei Vertragsabschluss bereits schriftlich mitteilt.

  1. Der Vermieter muss die Räume für sich, seine Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts nutzen wollen, oder
  2. er muss die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen wollen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
  3. er muss die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen.

Der Vermieter muss dem Mieter beim Vertragsabschluss einen dieser Gründe schriftlich mitteilen. Tut er dies nicht, gilt der Vertrag von Gesetzes wegen automatisch als unbefristeter Mietvertrag.

So ziemlich dieselbe lustige Story hatte ich mit meinem Vermieter.

Nun droht mir mein Vermieter,will die wohnung schon jetzt haben. <-Schwachsinn, darf er nicht

Darf er mir mit dem Jugendamt drohen? <- Drohen ja, aber das Jugendamt wird eh nichts unternehmen, da du im Recht bist

Darf er meine Eltern Chef Und co kontaktieren und wenn ja,ist es im Gesetz festgeschrieben? <- Ja, (außer wenn es Verleumdung wird) darum gehe sofort zum Rathaus und sage, dass du gestalkt wirst und daher die Herausgabe deiner Daten verweigerst - dann findet er deine Eltern etc gar nicht, es gibt da auch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen das er verstößt, aber ihn deswegen dranzukriegen ist wirklich schwer

Darf er mir auflauern? <- NEIN! Zeig ihn an, das ist Stalking!

Darf er jetzt schon ne Räumungsmassnahme anzetteln? <- Gar nichts darf er, solange du rechtmäßig darin wohnst

Solange das Mietverhältnis besteht, besteht kein vorzeitger Herausgabeanspruch auf die Wohnung. Wurde das Mietvderhältnis aus wichtigem Grunde vorzeitig fristlos zu recht gekündigt, besteht ein solcher Anspruch und kann auch gerichtlich forciert werden!

Was bedeutet denn überhaupt, daß Dein Mietvertrag ausläuft?

Hast Du einen befristeten Mietvertrag? Steht ein Grund für die Befristung im Vertrag? - Sonst darf ein Mietvertrag (außer in Wohnheimen) gar nicht befristet werden.

Wie alt bist Du? Was hat das Jugendamt damit zu tun?

Bist Du selber Vertragspartner des Vermieters? Oder wer hat den Vertrag für Dich unterschrieben?


Auch wenn ein Mietvertrag ganz rechtmäßig "ausläuft", muß sowohl der Mieter als auch der Vermieter ihn bis zum Ende erfüllen. Das bedeutet: der Vermieter kann Dich auf keinen Fall vorzeitig auf die Straße setzen wollen. Du allerdings mußt auch bis zum Vertragsende Miete zahlen.

Dein Chef hat ja sicherlich mit dem Mietvertrag gar nichts zu tun. Wenn der Vermieter sich bei dem meldet, sollte auch der Chef ihm sagen, daß er damit nichts zu tun hat.

Ob das Jugendamt oder Deine Eltern betroffen sind, hängt davon ab, wie alt Du bist und wer den Vertrag unterschrieben hat, und wer - falls Du noch nicht 18 bist - das Sorgerecht für Dich hat, Dich also gesetzlich vertritt.

Du solltest Dich aber nicht vorzeitig raussetzen lassen, sondern Dich lieber von Dir aus mit Deinen Eltern und/oder dem Jugendamt und nötigenfalls auch einem Anwalt in Verbindung setzen!

Du darfst die Wohnung bis zum letzen Tag des Mietvertrages nutzen.

Ohne Wenn und Aber, Verträge sind einzuhalten, von beiden Seiten.


romar1581  22.09.2011, 14:39

Ach so, noch etwas!

Eine Räumungsmaßnahme anzetteln: Das darf nur das Gericht!

In einem solchen fall die Polizei rufen, Hausfriedensbruch!

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat!

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romar1581  22.09.2011, 14:45
@romar1581

Selbst wenn eine wirksame vorzeitige Kündigung ausgesprochen wurde, und die wohnung gegen den erklärten Willen des vermieters weiter genutzt wird, datf er höchstebns auf Räumung klagen. Das gericht ordnet diese dann an und der Gerichtsvollzieher führt diese dann (mit Hilfe eines Umzugsunternehmens und notfalls der Polizei) aus.

Der Vermieter darf selbst (auch keinen Auftrag an andere) nicht tätig werden.

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DeinErklaerbaer  22.09.2011, 14:36

Korrekt, ansonsten Anzeige wegen Nötigung, wenn er sich tatsächlich solche Sachen rausnimmt.

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