Mein ehemaliger Vermieter stellt mir nach Wohnungsübergabe Forderungen. Die erkannten Mängel (wird vom Vermieter bestättigt) sind erst nach Wohnungsübergabe aufgefallen. So möchte der Ex-Vermieter für Sachen Geld fordern, welche Ihm bei Wohnungsübergabe nicht aufgefallen sind, und die daher nicht im Übergabeprotokoll stehen. Auch hat mir der Vermieter auch keinen Termin gesetzt die erkannten Mängel bis zu einem bestimmten Termin zu beheben. Ist das rechtens? wER KANN MIR HELFEN:dANKE: