Vermieter verbietet Müllentorgung, wie viel Müll muss zur Verfügung stehen?

Hallo an alle,

Unsere Vermieterin wohnt direkt neben uns. Mehrfamilienhaus in Bremen. Es sind 5 Parteien (7 Leute).

Wir haben 2 Katzen, die von der Vermieterin auch erlaubt sind. Jedoch kam sie gleich am Anfang zu uns und sagte, dass wir bitte das Katzenstreu nicht im Hausmüll entsorgen sollen, es würde stinken und Platz wegnehmen. Wir haben 2 80Litertonnen hier stehen, sie achtet aber immer darauf, dass nur eine voll wird. Ihr Argument ist, dass sie, wenn statt 160 Liter nur 80 abgeholt werden, weniger zahlen muss, und wenn wir beide Tonnen füllen würden, dann müssten alle Mieter mehr Nebenkosten zahlen, und das wäre dann unsere Schuld...

So. Nun waren wir bisher immer gutmütig und haben das Katzenstreu woanders weggworfen (bei meiner Großmutter). Dem Vorschlag unserer Vermietrin, uns den Bremer Müllsack zu kaufen (5,35 Euro pro Stück) haben wir nicht angenommen, das sehe ich nicht ein.

Nun haben wir ein Streu gefunden, welches in den Biomüll darf - perfekt! Meine Vermieterin: Es würde stinken und Streu darf nicht in den Biomüll. Mein Freund hat ihr erklärt, dass das ein Spezialstreu aus Holz ist welches biologisch abbaubar ist. Sie hat erstmal nichts gesagt, aber es wird sicher noch mal was kommen.

Was steht uns zu? Was kostet Müllentsorgung? Beim nächsten mal würde ich ihr gerne sagen, dass wir auch Rechte haben. Nur welche?

Mietrecht, Vermieter, Abfallentsorgung
Was kann ich machen wenn mein Vermieter nicht auf meine Schreiben reagiert?

was kann ich machen wenn mein Vermieter nicht auf meine Schreiben reagiert in dem ich ihnen Fristen gesetzt habe?

Sehr geehrte...,

bekanntlich ist unser Kachelofen defekt (betriebsuntauglich). Sie wollen diesen aus Kostengründen nicht reparieren lassen. Andererseits lehnen Sie die Entfernung des Ofens ab mit der Begründung, dass er zur Wohnung gehöre. Wenn der Ofen zur Wohnung gehört, dann ist er von Ihnen auch zu reparieren. Bei dem Defekt handelt es sich um einen Mangel, der von Ihnen gem. §535 BGB zu beheben ist. Es könnte allerdings auch vereinbart werden, dass eine Reparatur von Ihnen nicht geschuldet wird, wenn Die den Ofen zeitnah entfernen. Diesen Bestandteil der Mietsache ist nicht nutzbar und versperrt lediglich Platz (Nutzfläche). Des weiteren möchte ich Sie bitten uns neue Fenster einzubauen, wie bereits bei den anderen Mietparteien geschehen, um die Nebenkosten (bzw. Heizkosten) zu reduzieren und ökonomisch und Energiesparend sowie zeitgemäß wirtschaften zu können. Ich bitte Sie um Ihre Rückäußerung, zu welcher Lösung Sie neigen. Nach mir mitgeteilter Information besteht wegen des Defekts das Recht der Mietminderung. Ich möchte zwar zur Erhaltung eines einvernehmlichen Mitverhältnisses von diesen Recht nicht unbedingt Gebrauch machen. Sollte es allerdings nicht zu einer raschen Klarstellung kommen, behalte ich mir die Inanspruchnahme meiner Rechte vor.

Miete, wohnen, Recht, Vermieter, Mietverträge

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