Vor 2 Monaten war der Schornsteinfeger hier und hat nachgeprüft und was die so nachgucken ;) Dann kam er grad mit der Rechnung und meinte, dass unser Vermieter diese an Ihn zurückgeschickt hat und meinte, wir müssten die bezahlen. Der Schornsteinfeger erzählte weiter und meinte, dass wir die Kosten tragen müssten, weil wir die Wohnung gekauft hätten. Haben wir aber nicht, wohnen nur zur Miete. Nun meine Frage, müssen wir die Kosten wirklich tragen? Werde aus dem Mietvertrag nicht ganz schlau.. "Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" 4) enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. ..."
-So, 4) hat unser Vermieter jedoch durchgestrichen und keinen Betrag für die monatl.Vorauszahlung eingetragen..
Das heißt doch nun aber nicht, dass er die Rechnung des Schornsteinfegers nun einfach so auf uns übertragen kann, oder?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.