Hallo,

ich habe ein Problem. Ich habe eine Wohneinheit an eine Person vermietet, die beim Energieversorger die Rechnungen für den, vom Mieter angemeldeten, Anschluss nicht begleicht. Es ist nun soweit, dass der Strom abgestellt werden soll. Der Mieter hat sich praktischer Weise selbst in die Psychiatrie eingeliefert, ist aber noch voll geschäfts- und schuldfähig. Nach diversen vorherigen Mahnungen und Inkassoversuchen soll der Strom nun gesperrt werden. Muss ich als Vermieter dafür sorge tragen, dass der Mieter STrom hat? Der Mieter hat soviele Schulden und auch schon eine eV über sein Vermögen abgegeben, dass man von vorsätzlichem Betrug und in einigen Fällen von Eingehungsbetrug ausgehen kann. Der Mieter selbst schuldet mir 1 Monatsmiete und die Nebenkostennachzahlung aus der letzen Abrechnungsperiode (2010) In Summe sind das knappe 3 Monatskaltmieten- was zählt denn- die Kalt-oder die Warmmiete?

Es wäre super, wenn jemand was hierzu weiß. Danke vorab