Ich habe vor knapp einem Monat ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft. Jetzt habe ich ein Problem und möchte das im Rahmen der Sachmängelhaftung vom Verkäufer repariert haben. Das Problem ist, dass ebendieser sagt, ich müsse das Auto zu ihm bringen, da er Anspruch darauf hat, eine Werkstatt seiner Wahl zu beauftragen. Das ist soweit ja erstmal logisch. Blöderweise sind es zum Verkäufer (Händler, muss ich dazu sagen, nicht privat) rund 100km einfache Strecke, folglich sind die Benzinkosten nicht zu verachten. Für den Fall dass es ein Defekt ist, den der Verkäufer reparieren muss: habe ich Anspruch auf Erstattung der Benzinkosten?
Auto defekt, wer bezahlt das Benzin für Fahrt in die Werkstatt?
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